Grundlegendes
Behandlungsbereich
Konservierende Leistungen
Beschreibung
Behandlung überempfindlicher Zahnflächen, je Sitzung
Leistung
- Behandlung überempfindlicher Zahnflächen, unabhängig von der Behandlungsmethode z. B. Fluoridierung, Desensitizer
- Behandlung überempfindlicher Zahnflächen auch neben ZE und PAR
Dokumentation
- Indikation
- Zahnangabe
- Behandlungsmethode
- Verwendetes Material
Abrechenbar je
Abrechnungsart
BEMA
Gesetzlich abrechnen
Abrechnungsbestimmungen
- Prophylaktische Maßnahmen können nicht nach Nr. 10 abgerechnet werden.
Zusatzleistungen nicht abrechenbar
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
- Innerhalb einer Sitzung sind alle vorhandenen überempfindlichen Zahnflächen zu behandeln.
- Bei erforderlicher Wiederholung in zeitlichem Abstand, kann die Nr. 10 für die folgende Sitzung abgerechnet werden.
- Eine durch die Präparation entstandene Überempfindlichkeit, rechtfertigt die Abrechnung der Nr. 10, wenn es sich nicht lediglich um die Versorgung einer Dentin-Wunde (frei liegendes Zahnbein) unmittelbar nach der Präparation von Kronen oder Brückenankern handelt.
- Die Behandlung überempfindlicher Zahnflächen kann auch zusammen mit dem Einschleifen dieser Zähne ausgeführt und abgerechnet werden.
- Prophylaktische Fluoridierungen zum Zwecke der Schmelzhärtung sind nicht nach Nr. 10 abrechnungsfähig, da es sich auch hierbei um eine vorsorgliche Maßnahme und nicht um eine therapeutische Maßnahme zur Behandlung einer Überempfindlichkeit handelt.
- Prophylaktische Pinselungen mit Fluoriden werden als IP4 abgerechnet.
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
Referenzziffer
Referenzziffer