2698 Anlegen und Fixation einer Schiene am unverletzten Ober- oder Unterkiefer

Gebührenziffer:
2698
Behandlungsbereich:
Chirurgie

Beschreibung

Anlegen und Fixation einer Schiene am unverletzten Ober- oder Unterkiefer

Gesetzlich abrechenbar

BEMA Bewertungszahl:
167
Abrechenbar je:
Kiefer

Leistungsinhalt

  • Anlegen und Fixation einer Schiene am unverletzten Ober- oder Unterkiefer bei frakturiertem Gegenkiefer

Kommentare / Hinweise

  1. abrechenbar je Kiefer
  2. gfls. zzgl. Materialkosten gem. § 10 GOÄ
  3. Bei Verletzungen des Gesichtsschädels/Kiefergelenkserkrankungen erfolgt die Abrechnung auf dem KBR-Abrechnungsformular.

Privat abrechnen

Punktzahl:
1500
(1) 87,43 (2.3) 201,09 (3.5) 306,01
Abrechenbar je:
Kiefer

Abrechnungsbestimmungen

 

Leistungsinhalt

  • Anlegen und Fixation einer Schiene am unverletzten Ober- oder Unterkiefer bei frakturiertem Gegenkiefer

Kommentare

  1. Die Nr. Ä2698 ist für das Anlegen und Fixieren einer Schiene am unverletzten Ober- oder Unterkiefer berechnungsfähig, z.B. ein Metallbügel mit Ligatur o.Ä.
  2. Die Leistung nach Nr. Ä2698 beschränkt sich nicht nur auf den Bereich Kieferchirurgie. Schienen, die nach dieser Gebühr berechnet werden können, sind auch z.B.
    • Elbrechtschiene
    • Kappenschiene
    • Schnarcherschiene
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss