Behandlungsbereich/ Versorgungsform
Schienen und Aufbissbehelfe
Abrechnungsbereiche
GOZ
BEB '97
BEB Zahntechnik
Privat abrechnen
Fallbeschreibung/ Dokumentation
Wiederherstellung bzw. Unterfütterung eines Aufbissbehelfs
01.02.: Pat. kommt mit seiner lockeren Schiene. Symptombezogene Untersuchung und Beratung. Aufgrund der Wirtschaftlichkeit wird die funktionsfähig mittels Unterfütterung wieder hergestellt, Unterfütterung erfolgt im Labor. / 2. Sitzung: Schiene wird wieder eingesetzt. Okklusion und Artikulation wird geprüft.
14.02.: Schienenkontrolle. Es muss etwas eingeschliffen werden.
20.02.: Eingehende Untersuchung und Schienenkontrolle. Schiene passt.
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. | Faktor | Betrag |
01.02. | GOÄ Ä1 | Beratung eines Kranken, auch telefonisch | 1 | 9 | 9€ | |
01.02. | GOÄ Ä5 | Symptombezogene Untersuchung | 1 | 80 | 4.66€ | |
01.02. | UK | GOZ 7030 | Wiederherstellung der Funktion eines Aufbissbehelfes | 1 | 370 | 20.81€ |
14.02. | uk | GOZ 7050 | Kontrolle eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche: subtraktive Maßnahmen | 1 | 180 | 10.12€ |
20.02. | uk | GOZ 7040 | Kontrolle des Aufbissbehelfs | 1 | 65 | 3.66€ |
Gesamt: 48.25€
Berechnungsfähige Materialien
- Abformmaterial
Berechnungsfähige Laborpositionen
Hinweise zur Abrechnung
- Endgültige Kronen, Brücken und Prothesen dürfen nicht als Aufbissbehelfe oder Schienen nach Abschnitt H berechnet werden.
- BZÄK-Kommentar zu der GOZ-Nr. 7030 (Stand Jan. 2021)
- Unter dieser Leistungsnummer werden alle Arten der Wiederherstellung der Funktion eines Aufbissbehelfs oder einer Schiene berechnet.
- Dies betrifft sowohl Brüche, Absplitterungen und Unterfütterungen als auch das nachträgliche Anbringen von Halteelementen.
- Werden mehrere Wiederherstellungsmaßnahmen an einem Aufbissbehelf in getrennten Sitzungen erbracht, können diese einzeln berechnet werden.
- Werden Wiederherstellungsmaßnahmen an einer vorhandenen Prothese, die zu einem Aufbissbehelf umgearbeitet wurde, durchgeführt, werden sie ebenfalls nach dieser Gebührennummer berechnet.
- Nach Reparatur eines Aufbissbehelfs können zusätzlich Änderungen an der Oberfläche erforderlich sein, die nach den Nummern 7050 bzw. 7060 berechnet werden.
- Die Veränderung eines Aufbissbehelfs allein durch Einschleifen der adjustierten Oberfläche hingegen wird nach der Nummer 7050 berechnet.
- Die Veränderung eines Aufbissbehelfs allein durch additive Maßnahmen an der adjustierten Oberfläche wird nach der Nummer 7060 berechnet.