Bruchreparatur OK Totalprothese und indirekte Unterfütterung mit funktioneller Randgestaltung, zweizeitig - GKV
Bruchreparatur einer Oberkiefer-Totalprothese (mit Abformung) ist notwendig aufgrund von mehrerer Bruchstellen.
Bruchreparatur einer Oberkiefer-Totalprothese (mit Abformung) ist notwendig aufgrund von mehrerer Bruchstellen.
Erweiterung Zahn 27 nach Extraktion und Basiserweiterung regio 28
Reparatur der Prothese ist notwendig:
Wiederbefestigen der abgebrochenen Prothesenzähne 11 und 21 , Ersetzen des Prothesenzahnes 22 und Einsetzen einer einarmigen Klammer 15
Bruchreparatur regio 24 der OK-Totalprothese und zeitgleiche Wiederbefestigung des herausgebrochenen Prothesenzahnes 12
Bruch- und Sprungreparatur einer Oberkiefer Kunststoffprothese ohne Abformung (einzeitig)
43,33 Austausch der Retensionsringe im Sekundärteil einer implantatgetragener Prothese - keine Ausnahmeindikation nach ZE-Richtlinie 36
UK-Totalprothese wird umgearbeitet im direkten Verfahren zur Suprakonstruktion,
Vollkeramikkronen 11,21,22 im CAD/CAM-Verfahren mit optisch-elektronischer Abformung und digitaler Bißregistrierung
Eingliederung einer Prothese oder Epithese zum Verschluss extraoraler Weichteildefekte oder zum Ersatz fehlender Gesichtsteile einschließlich Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtungen.
Eingliederung einer Resektionsprothese zum Verschluss und zum Ausgleich von Defekten der Kiefer.