29c Eingliedern einer Dauerprothese als Resektionsprothese
Eingliedern einer Dauerprothese
zu den Bewertungszahlen nach Nr. 15,
ggf. in Verbindung mit Nrn. 17-24 oder nach Nr. 16, zusätzlich
Eingliedern einer Dauerprothese
zu den Bewertungszahlen nach Nr. 15,
ggf. in Verbindung mit Nrn. 17-24 oder nach Nr. 16, zusätzlich
Ergänzungsmaßnahmen im Anschluss an Leistungen nach Eingliedern einer temporären Verschlussprothese
nach Resektion oder bei großen Defekten des Oberkiefers
Eingliedern einer temporären Verschlussprothese nach Resektion oder bei großen Defekten des Oberkiefers,
zu den Bewertungszahlen nach Nr. 15,
gegebenenfalls in Verbindung mit Nrn. 17-24 oder nach Nr. 16, zusätzlich
Eingliedern eines Obturators zum Verschluss von Defekten des weichen Gaumens,
zu den Gebühren nach Nr. 15,
gegebenenfalls in Verbindung mit Nrn. 17-24 oder nach Nr. 16, zusätzlich
Maßnahmen zur Weichteilstützung zum Ausgleich oder zum Verschluss von Defekten im Bereich des Kiefers bei zahnlosem Kiefer,
zu den Gebühren nach Nr. 16 zusätzlich
Maßnahmen zur Weichteilstützung zum Ausgleich oder zum Verschluss von Defekten im Bereich des Kiefers bei vorhandenem Restgebiss,
zu den Gebühren nach Nr. 15,
gegebenenfalls in Verbindung mit Nrn. 17-24, zusätzlich
Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion bei einer abnehmbaren Prothese mit Vollständige Unterfütterung im indirekten Verfahren einschl. funktioneller Randgestaltung im Unterkiefer
Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion bei einer abnehmbaren Prothese mit Vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren einschl. funktioneller Randgestaltung
im Oberkiefer
Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion bei einer abnehmbaren Prothese mit Vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren
Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese mit Vollständige Unterfütterung einer Prothese im direkten Verfahren