14c Erneuerung einer Facette, einer Verblendschale oder dergleichen bei Brücken oder festsitzenden Schienen
Erneuerung einer Facette, einer Verblendschale oder dergleichen bei Brücken oder festsitzenden Schienen
Erneuerung einer Facette, einer Verblendschale oder dergleichen bei Brücken oder festsitzenden Schienen
Wiedereinsetzen einer Brücke oder festsitzenden Schiene mit mehr als 2 Ankern
Wiedereinsetzen einer Brücke oder festsitzenden Schiene mit 2 Ankern
Versorgung des Lückengebisses durch zusammengesetzt festsitzende oder abnehmbare Brücken und/oder durch kombiniert festsitzend/herausnehmbaren Zahnersatz zu den Bewertungszahlen nach Nr. 10 zusätzlich bei Anwendung von Riegeln, Gelenken, Geschieben, Ankern, je Verbindungsvorrichtung
Versorgung des Lückengebisses durch zusammengesetzt festsitzende oder abnehmbare Brücken und/oder durch kombiniert festsitzend/herausnehmbaren Zahnersatz zu den Bewertungszahlen nach Nr. 10 zusätzlich bei Anwendung von Schrauben, Federstiften oder dergleichen, je Verbindungsvorrichtung
Versorgung des Lückengebisses durch zusammengesetzt festsitzende oder abnehmbare Brücken und/oder durch kombiniert festsitzend/herausnehmbaren Zahnersatz zu den Bewertungszahlen nach Nr. 10 zusätzlich bei Anwendung von Stegen einschl. Stegverbindungsvorrichtungen, je Steg
Teilleistungen nach den Nrn. 10 und 11 bei nicht vollendeten Leistungen
- Präparation eines Brückenpfeilers - Halbe Gebühr nach Nr. 10 -
- Präparation eines Brückenpfeilers mit darüber hinausgehenden Maßnahmen - Dreiviertel der Gebühr nach Nr. 10 -
Weitere Maßnahmen bei der Versorgung eines Lückengebisses mittels festsitzender oder abnehmbarer Brücken, je ersetztem Zahn (zusätzlich zur Nr. 11 a)
Weitere Maßnahmen bei der Versorgung eines Lückengebisses mittels festsitzender oder abnehmbarer Brücke, je Spanne (als Spanne zählt auch das
Freiendteil)
Versorgung eines Lückengebisses durch eine Teleskopkrone (auch Konuskrone) einschl. Fräsung