3. Notwendigkeit zur Zahnextraktion

Datum:
18.06.2006

Beschreibung

Die Notwendigkeit zur Zahnextraktion ergibt sich aus Befund und Diagnose.

Die Zahnextraktion kann angezeigt sein bei

a) umfangreicher kariöser Zerstörung eines Zahnes,

b) fortgeschrittener Parodontalerkrankung,

c) Erkrankungen der Pulpa und des apikalen Parodontiums, die einer endodontischen und chirurgischen Therapie nicht zugänglich sind,

d) traumatischen Zahnfrakturen,

e) fehlstehenden, verlagerten oder impaktierten Zähnen sowie bei kieferorthopädischer Indikation,

f) schlechter Prognose anderer Maßnahmen g) oder wenn wichtige medizinische Gründe eine zwingende Rechtfertigung dafür liefern, eine bestehende oder potentielle orale Infektionsquelle zu beseitigen.