IV. Chirurgische Behandlung

3. Notwendigkeit zur Zahnextraktion

Die Notwendigkeit zur Zahnextraktion ergibt sich aus Befund und Diagnose.

Die Zahnextraktion kann angezeigt sein bei

a) umfangreicher kariöser Zerstörung eines Zahnes,

b) fortgeschrittener Parodontalerkrankung,

4. Wurzelspitzenresektion

Eine Wurzelspitzenresektion ist insbesondere indiziert

a) wenn das Wurzelkanalsystem durch andere Verfahren nicht ausreichend zu behandeln ist,

b) wenn ein periapikaler Krankheitsprozess besteht, der einer konservierenden Therapie nicht zugänglich ist,

6. Chirurgische Behandlung im Oberkiefer

Bei der chirurgischen Behandlung im Oberkiefer wird der Schmerz durch Infiltrationsanästhesie ausgeschaltet, bei größeren Eingriffen oder bei entzündlichen Prozessen sowie bei der chirurgischen Behandlung im Unterkiefer durch Leitungsanästhesie.