Behandlungsbereich/ Versorgungsform
Abrechnungsbereiche
Fallbeschreibung/ Dokumentation
Anfertigung eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche als Aufbisschiene bei der Parodontalbehandlung
01.07.: Beratung, Pat. braucht eine neue Schiene aufgrund seiner Parodontalbehandlung. Abformung für die Herstellung von Situationsmodellen, Planerstellung für Schiene.
18.07.: Schiene ist genehmigt. Herstellung der Schiene und Eingliederung. Handhabung erklärt.
22.07.: Eingehende Untersuchung, Schiene kontrolliert, diese ist noch etwas zu hoch, einschliefen der Schiene zur Funktionsverbesserung
29.07.: Schienenkontrolle. Diese passt gut.
14.08.: Schienenkontrolle. Schiene muss etwas angepasst werden, Aufbau der Schiene notwendig, gleich durchgeführt.
09.09.: Schienenkontrolle.
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. | Faktor | Betrag |
01.07. | BEMA Ä1 | Beratung eines Kranken, auch fernmündlich | 1 | 9 | 9€ | |
01.07. | BEMA 2 | Schriftliche Niederlegung eines Heil-und Kostenplanes | 1 | 20 | 20€ | |
01.07. | BEMA 7b | Vorbereitende Maßnahmen - Abformung, Bissnahme für das Erstellen von Modellen des Ober- und Unterkiefers zur diagnostischen Auswertung und Planung sowie schriftliche Niederlegung | 1 | 19 | 19€ | |
18.07. | BEMA K1 | Eingliederung der Michigan-Schiene | 1 | 106 | 106€ | |
22.07. | BEMA 01 | Eingehende Untersuchung | 1 | 18 | 18€ | |
22.07. | BEMA K8 | Kontrollbehandlung mit Einschleifen des Aufbissbehelfs oder der Schienung (subtraktive Methode) | 1 | 12 | 12€ | |
29.07. | BEMA K7 | Kontrollbehandlung, ggf. mit einfachen Korrekturen des Aufbissbehelfs oder der Fixierung | 1 | 6 | 6€ | |
14.08. | BEMA K9 | Kontrollbehandlung mit Aufbau einer neuen adjustierten Oberfläche (additive Methode) | 1 | 35 | 35€ | |
09.09. | BEMA K7 | Kontrollbehandlung, ggf. mit einfachen Korrekturen des Aufbissbehelfs oder der Fixierung | 1 | 6 | 6€ |
Berechnungsfähige Materialien
- Abformmaterialien
Berechnungsfähige Laborpositionen
Hinweise zur Abrechnung
Das Eingliedern eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche zur Unterbrechung der Okklusionskontakte kann angezeigt sein bei Kiefergelenksstörungen, Myoarthropathien und zur Behebung von Fehlgewohnheiten. Angezeigt sind nur
- individuell adjustierte Aufbissbehelfe
- Miniplastschienen mit individuell geformtem Kunststoffrelief
- Interzeptoren
- Spezielle Aufbissschienen, die alle Okklusionsflächen bedecken (z. B. Michigan-Schienen)
Eine Leistung nach der Nr. K1 ist auch für die Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen abrechnungsfähig.
Das Eingliedern eines Daueraufbissbehelfs ist mit der Nr. K1 abgegolten.
Bestimmungen zu den Bema-Nrn. K1 bis K9
- Leistungen nach den Nrn. K1 bis K4 sind nur dann abrechnungsfähig, wenn eine Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse vorliegt. Die Gesamtvertragspartner auf Landesebene können Abweichendes vereinbaren.
- Leistungen nach den Nrn. K1 und K4 sind auch für die Parodontalbehandlung abrechnungsfähig.*
- Im zeitlichen Zusammenhang ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. K1 bis K3 abrechnungsfähig.
- Je Sitzung ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. K6 bis K9 abrechnungsfähig.
Unterscheidung der KZBV bei b)
Soweit im Rahmen der systematischen Parodontalbehandlung Aufbissschienen angezeigt sind, können diese nach der Nr. K1 abgerechnet werden. Die bisherige Nr. P202 ist entfallen.
Nach der Abrechnungsbestimmung Nr. 2 zu den Nrn. K1 bis K4 sind Leistungen nach den Nrn. K1 und K4 auch bei der Parodontalbehandlung abrechnungsfähig. Diese Regelung hat zum Ziel, die Abrechnung von Leistungen nach den Nrn. K2 und K3 auszuschließen. Ihr kann aber nicht entnommen werden, dass Wiederherstellungs- und Kontrollmaßnahmen bei Aufbissbehelfen im Rahmen der Parodontalbehandlung ausgeschlossen sind. Sind solche Maßnahmen angezeigt, können sie nach den Nrn. K6 bis K9 abgerechnet werden.