Aufbissbehelf mit adjustierter Oberfläche K1b - GKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Schienen und Aufbissbehelfe

Abrechnungsbereiche

BEMA
BEL II
Gesetzlich abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

Anfertigung eines Aufbissbehelfs mit  adjustierter Oberfläche als Aufbisschiene bei der Parodontalbehandlung

01.07.: Beratung, Pat. braucht eine neue Schiene aufgrund seiner Parodontalbehandlung. Abformung für die Herstellung von Situationsmodellen, Planerstellung für Schiene.

18.07.: Schiene ist genehmigt. Herstellung der Schiene und Eingliederung. Handhabung erklärt.

22.07.: Eingehende Untersuchung, Schiene kontrolliert, diese ist noch etwas zu hoch, einschliefen der Schiene zur Funktionsverbesserung

29.07.: Schienenkontrolle. Diese passt gut.

14.08.: Schienenkontrolle. Schiene muss etwas angepasst werden, Aufbau der Schiene notwendig, gleich durchgeführt.

09.09.: Schienenkontrolle.

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
01.07.BEMA
Ä1
Beratung eines Kranken, auch fernmündlich199
01.07.BEMA
2
Schriftliche Niederlegung eines Heil-und Kostenplanes12020
01.07.BEMA
7b
Vorbereitende Maßnahmen - Abformung, Bissnahme für das Erstellen von Modellen des Ober- und Unterkiefers zur diagnostischen Auswertung und Planung sowie schriftliche Niederlegung 11919
18.07.BEMA
K1
Eingliederung der Michigan-Schiene1106106
22.07.BEMA
01
Eingehende Untersuchung 11818
22.07.BEMA
K8
Kontrollbehandlung mit Einschleifen des Aufbissbehelfs oder der Schienung (subtraktive Methode)11212
29.07.BEMA
K7
Kontrollbehandlung, ggf. mit einfachen Korrekturen des Aufbissbehelfs oder der Fixierung166
14.08.BEMA
K9
Kontrollbehandlung mit Aufbau einer neuen adjustierten Oberfläche (additive Methode)13535
09.09.BEMA
K7
Kontrollbehandlung, ggf. mit einfachen Korrekturen des Aufbissbehelfs oder der Fixierung 166
Gesamt: 231

Berechnungsfähige Materialien

  •  Abformmaterialien

Hinweise zur Abrechnung

Das Eingliedern eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche zur Unterbrechung der Okklusionskontakte kann angezeigt sein bei Kiefergelenksstörungen, Myoarthropathien und zur Behebung von Fehlgewohnheiten. Angezeigt sind nur 

  • individuell adjustierte Aufbissbehelfe
  • Miniplastschienen mit individuell geformtem Kunststoffrelief
  • Interzeptoren
  • Spezielle Aufbissschienen, die alle Okklusionsflächen bedecken (z. B. Michigan-Schienen)

Eine Leistung nach der Nr. K1 ist auch für die Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen abrechnungsfähig.

Das Eingliedern eines Daueraufbissbehelfs ist mit der Nr. K1 abgegolten.

 
Bestimmungen zu den Bema-Nrn. K1 bis K9

  • Leistungen nach den Nrn. K1 bis K4 sind nur dann abrechnungsfähig, wenn eine Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse vorliegt. Die Gesamtvertragspartner auf Landesebene können Abweichendes vereinbaren.
  • Leistungen nach den Nrn. K1 und K4 sind auch für die Parodontalbehandlung abrechnungsfähig.*
  • Im zeitlichen Zusammenhang ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. K1 bis K3 abrechnungsfähig.
  • Je Sitzung ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. K6 bis K9 abrechnungsfähig.

 

Unterscheidung der KZBV bei b)

Soweit im Rahmen der systematischen Parodontalbehandlung Aufbissschienen angezeigt sind, können diese nach der Nr. K1 abgerechnet werden. Die bisherige Nr. P202 ist entfallen.

Nach der Abrechnungsbestimmung Nr. 2 zu den Nrn. K1 bis K4 sind Leistungen nach den Nrn. K1 und K4 auch bei der Parodontalbehandlung abrechnungsfähig. Diese Regelung hat zum Ziel, die Abrechnung von Leistungen nach den Nrn. K2 und K3 auszuschließen. Ihr kann aber nicht entnommen werden, dass Wiederherstellungs- und Kontrollmaßnahmen bei Aufbissbehelfen im Rahmen der Parodontalbehandlung ausgeschlossen sind. Sind solche Maßnahmen angezeigt, können sie nach den Nrn. K6 bis K9 abgerechnet werden.