Auffüllen eines Brückenankers nach Extraktion - PKV

Kategorie
Zahnersatz
Fallbeschreibung / Dokumentation

Auffüllen eines Brückenankers nach Extraktion

01.07.: Neupat. kommt mit erheblichen Beschwerden und einer Schwellung Regio Zahn 36 in die Praxis. Es wird eine eingehende Untersuchung vorgenommen und eine Röntgenaufnahme der Brücke 34-37 angefertigt. Die Auswertung ergibt, dass der bereits wurzelbehandelte und resizierte Zahn 36 nicht mehr erhaltungswürdig ist. Aufgrund der Entzündung regio 36 Leitungs- und Infiltrationsanästhesie mit Inzision und anschließend Streifen eingelegt. Pat. über die Notwendigkeit eine Extraktion des 36 aufgeklärt und der möglichen Behandlungen und Alternativen. Erklärt, dass aufgrund der akuten Schwellung eine unmittelbare Extraktion kontraindiziert wäre. Antibiotose verschrieben

05.07.: Pat. kommt zum Streifenwechsel. Infiltrationsanästhesie zur Schmerzausschaltung. Streifen entfernt, Wunde gespült. Da noch etwas Eiter aus der Wunde kam erneuten Streifen eingelegt.

08.07.: Pat. kommt zum Entfernen des Streifens. Die Schwellung ist abgeklungen, Leitungsanästhesie, Streifen 36 wurde entfernt und Wunde erneute gespült. Die Brücke 34-37 entfernt, der Zahn 36 extrahiert und eine provisorische Brücke von 34-37 in der Praxis ohne Formteil angefertigt. Da die Brücke noch intakt ist, wird sie im Zahntechniklabor mit Kunststoff regio 36 auszufüllen, damit sie weiterhin als endgültige Versorgung verwendet werden kann. Pat. ist damit einverstanden.

10.07.: Die Wundheilung an 36 wird kontrolliert. Brücke 43-37 anprobiert und adhäsiv wiederbefestigt.

Behandlungsbereich / Versorgungsform
Zahnersatz
Zahnschema
TP                                
R                                
B                                
  18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28
  48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38
B                       k b k k  
R                        
TP                        
Abrechnungstabelle
Datum Zahn Geb.-Nr. Leistung Anz.
01.07. GOZ
0010

Eingehende Untersuchung

1
01.07. N/A

Beratung, auch telefonisch

1
01.07. 34-37 N/A

Strahlendiagnostik, Zähne, je Projektion

1
01.07. 36 GOZ
0100

 Intraorale Leitungsanästhesie

1
01.07. 36 GOZ
0090

Intraorale Infiltrationsanästhesie

1
01.07. 36 N/A

Eröffnung oberflächlich unter (Schleim)Haut liegender Abszess/Furunkel

1
05.07. 36 GOZ
0090

Intraorale Infiltrationsanästhesie

1
05.07. 36 GOZ
3300

Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff

1
08.07. 36 GOZ
0100

Intraorale Leitungsanästhesie

1
08.07. 34-37 GOZ
2290

Entfernung Inlay / Krone oder Trennung Brückenglied o.Ä.

3
08.07. 36 GOZ
3010

Entfernung eines mehrwurzeligen Zahnes

1
08.07. 34,37 GOZ
5120

Provisorische Brücke im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung

2
08.07. 35,37 GOZ
5140

Provisorische Brücke im direkten Verfahren mit Abformung, je Brückenspanne oder Freiendsattel

1
10.07. 36 GOZ
3290

Kontrolle nach chirurgischem Eingriff

1
10.07. 36 N/A

Umarbeiten einer Krone zu einem endgültigen Brückenglied gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)

1
10.07. 34-37 GOZ
5110

Wiedereingliederung einer endgültigen Brücke nach Wiederherstellung der Funktion 

1
10.07. 34,37 GOZ
2197

Adhäsive Befestigung (plastische Aufbaufüllung, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Veneer etc.)

2
Zuzuordnende Gebührennummern
Abrechnungsart
Analogleistung
BEB '97
GOZ
Privat abrechnen
Abrechnungsbereiche
Analogleistung
BEB '97
GOZ
Privat abrechnen
Hinweise zur Abrechnung

Das Umarbeiten einer Krone zu einem endgültigen Brückenglied ist nicht in der GOZ beschrieben und wird analog berechnet.

Berechnungsfähige Materialien

•    Abformmaterialien
•    Material für Provisorien
•    Anästhesie

Berechnungsfähige Laborpositionen