Nachträgliches Einarbeiten von Implantat-Locatoren in UK-Totale - PKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Zahnersatz

Abrechnungsbereiche

GOZ
BEB '97
BEB Zahntechnik
Privat abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

UK-Totalprothese wird umgearbeitet im direkten Verfahren zur Suprakonstruktion,

Bereits in den Vorbehandlungen erfolgte regio 33, 43 die Implantation und Freilegung. Die Implantate sind osteointegrieter. Die alte vorhandene Prothese soll jetzt angepasst bzw. umgearbeitet werden. Locatoren 33,43 werden als Chairside-Leistung eingearbeitet,

 

01.08.: Nachkontrolle 33,43; Ginigivaformer ausgeschraubt, Locator-Aufbauten eingeschraubt, vorhandener Zahnersatz wird entsprechend ausgeschliffen für die Abformkappen. Individualisierte Abformung mit der alten Prothese zur genauen Fixierung der Locatorpositionen. Überabdruck mit individuellen Löffel wegen flachen Mundboden. Prothese wird entsprechend ausgegossen und nochmal angepasst, Unterfütterung ist notwendig. Retentionselemente der Locatoren werden in Prothese eingearbeitet während im Mund des Patienten die Locatoren fest verschraubt werden.

02.08: Prothese wird wieder eingesetzt ggf. angepasst.

 

TP                
R                
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 18171615141312112122232425262728
 48474645444342413132333435363738
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R                
TP                

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
01.08.GOÄ
Ä1
Beratung199
01.08.33,43GOZ
3290
Kontrolle nach chirurgischem Eingriff1553.09
01.08.GOZ
0030
Heil- und Kostenplan120011.25
01.08.ukGOZ
5170
Anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel, je Kiefer125014.06
01.08.43,33GOZ
9050
Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder mehrerer Aufbauelemente bei einem zweiphasigen Implantatsystem während der rekonstruktiven Phase231335.21
02.08.43,33GOZ
5080
Verbindungselement 223025.87
02.08.43,33GOZ
5030
Wurzelkappe mit Stift (als Brücken- / Prothesenanker) 21483166.81
02.08.UKGOZ
5300
Vollständige Unterfütterung einer Prothese einschließlich funktioneller Randgestaltung, im UnterkieferVollständige Unterfütterung mit Funktionsrand, UK154030.37
Gesamt: 295.66

Berechnungsfähige Materialien

+ Material Sekundärteil

+ Material Abformmaterial

 

Hinweise zur Abrechnung

Bei der Erstversorgung, der Erneuerung und der Wiederherstellung/Instandsetzung von Suprakonstruktionen sind für alle Leistungen im Zusammenhang mit den Implantaten, wie die Implantate selbst, die Implantataufbauten und die implantatbedingten Verbindungselemente, keine Festzuschüsse ansetzbar (FZ-Richtlinie A.7). Die Berechnung dieser Leistungen erfolgt nach Maßgabe der GOZ.

 

Sollte eine Ausnahmeindikation bei einem GKV - Versicherten vorliegen, so kann die Unterfütterung nac h BEMA-Position 100di berechnet werden und der Festzuschuss 7.7. angesetzt werden.