Präparation und Eingliederung einer Metallischen Vollkrone mit geg. Stiftaufbau an Zahn 16 - GKV

Kategorie
Zahnersatz
Fallbeschreibung / Dokumentation

16 Metallische Vollkrone mit geg. Stiftaufbau,

02.01. Befund: Zahn 16 ist ein Stück abgebrochen. Untersuchung, Vitalitätsprüfung, Röntgendiagnostik mittels Zahnfilm und anschließende Besprechung über den Behandlungsverlauf. Zahn hat eine vollständige intakte Wurzelfüllung und benötigt eine Vollkrone. Erstellung eines Behandlungsplanes.

10.02. Behandlungsplan ist von Krankenkasse genehmigt worden. Präparation für eine Krone 16: Intraligamentäre Anästhesie, Legen von Retraktionsfäden zur Darstellung der Präparationsgrenze, Stift ist notwendig. Abdrucknahme für gegossenen Laborgefertigten Metallstift. Herstellung eines Stiftprovisoriums mit Abformung und temporärer Zementierung.

15.02. Nachpräparation für eine Krone 16: Intraligamentäre Anästhesie, Exzision von Schleimhaut, Legen von Retraktionsfäden zur Darstellung der Präparationsgrenze, Zementieren des laborgefertigen Metallstiftes mit Aufbau. Abformung vom Ober- und Unterkiefer erfolgt mit konfektioniertem Löffel, Herstellung eines neuen Provisoriums mit Abformung und temporärer Zementierung.

20.02. Einprobe: Laborgefertigte Vollkrone ist aus dem Labor gekommen. Infiltrationsanästhesie, Entfernung des Provisorium sowie Reinigung des Stupfes 16. Einprobe der Vollkrone. Diese schließt nicht ganz ab und muss daher zurück ins Labor. Provisorium gereinigt und wieder mit temporären Zement eingesetzt.

01.03. Einsetzen der Laborgefertigten Vollkrone: Infiltrationsanästhesie, Entfernung des Provisoriums sowie Nachreinigung des Stumpfes 16. Einprobe und anschließende definitive Eingliederung der Krone.

Behandlungsbereich / Versorgungsform
Zahnersatz/Regelversorgung
Zahnschema
TP                              
R     K                          
B     ww                          
  18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28
  48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38
B                                
R                                
TP                                
Abrechnungstabelle
Datum Zahn Geb.-Nr. Leistung Anz.
02.01. BEMA
Ä1

Beratung eines Kranken, auch fernmündlich

1
02.01. 16 BEMA
8

Sensibilitätsprüfung/Vitalitätsprüfung der Zähne

1
02.01. 16 BEMA
Ä925a

Röntgen, bis zwei Aufnahmen

1
10.02. 16 BEMA
40

Infiltrationsanästhesie

1
10.02. 16 BEMA
12

Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen, je Sitzung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

1
10.02. 16 BEMA
21

Provisorische Krone mit Stiftverankerung

1
15.02. 16 BEMA
40

Infiltrationsanästhesie

1
15.02. 16 BEMA
49

Exzision von Mundschleimhaut

1
15.02. 16 BEMA
12

Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen, je Sitzung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

1
15.02. 16 BEMA
18b

Vorbereiten eines endodontisch behandelten Zahnes zur Aufnahme einer Krone, mit Verankerung im Wurzelkanal, durch einen gegossenen Stiftaufbau, zweizeitig

1
15.02. 16 BEMA
19 (i)

Provisorische Krone

1
20.02. 16 BEMA
40

Infiltrationsanästhesie

1
20.02. 16 BEMA
24c(i)

Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Krone

1
01.03. 16 BEMA
40

Infiltrationsanästhesie

1
01.03. 16 BEMA
20a (i)

Versorgung eines Einzelzahnes durch eine metallische Vollkrone

1
Zuzuordnende Gebührennummern
Abrechnungsart
BEL II
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen
Abrechnungsbereiche
BEL II
BEMA
Gesetzlich abrechnen
Hinweise zur Abrechnung
  • abrechenbar je Krone
  • BEMA-Nr. 18b bzw. 18a ist als alleinige Leistung Genehmigungspflichtig
  • als Vollgußkrone in Metall gefertigt außerhalb der Verblendgrenze (15-25,34-44)
  • Versorgungsform:
    • Regelversorgung
  • löst folgende Festzuschüsse aus:
    • 1x 1.1
    • 1x 1.5


Neben der BEMA-Nr. 18 b kann die BEMA-Nr. 13 für das Vorbereiten eines zerstörten Zahnes zur Aufnahme einer Krone nicht abgerechnet werden.

Berechnungsfähige Materialien
  • Abformmaterialien
  • Metallstift
  • Material zur prov. Versorgung
  • Legierung
Berechnungsfähige Laborpositionen