Sekundärteil des Geschiebes 33 wieder einarbeiten - GKV

Kategorie
Zahnersatz
Fallbeschreibung / Dokumentation

Sekundärteil des Geschiebes 33 wieder einarbeiten

01.07.: Pat. kommt zur eingehenden Untersuchung und Beratung in die Praxis. Hierbei zeigt sich, dass sich das Sekundärteil des Geschiebes an der Krone 33 (natürlicher Zahn) von der Metallbasis der Prothese gelöst hat. Pat. hat das Teil dabei. Die Prothese und das Primärteil sind etwa 4 Jahre als und ansonsten noch Funktionsfähig und müssen nicht erneuert werden. Das Geschiebe wird intraoral mit einem Provisorischen Material fixiert, mittels eines Abdruckmaterials abgeformt und anschließend zur Reparatur ins Labor gegeben zum Einarbeiten und zur Wiederherstellung der Funktion der Prothese
01.07.: 2. Sitzung: Pat. kommt zur Wiedergliederung der Prothese. Sitz der Prothese und des Geschiebes ist gut. Funktionsfhäigkeit wiederhergestellt.

Behandlungsbereich / Versorgungsform
Zahnersatz/gleichartige Versorgung
Zahnschema
TP                                
R                                
B                                
  18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28
  48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38
B                     k          
R                              
TP                              
Abrechnungstabelle
Datum Zahn Geb.-Nr. Leistung Anz.
01.07. BEMA
01

Eingehende Untersuchung

1
01.07. 33 GOZ
5090

Wiederherstellung der Funktion eines Verbindungselements nach der Nummer 5080

1
01.07. UK BEMA
100b(i)

Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese größeren Umfanges (mit Abformung)

1
Zuzuordnende Gebührennummern
Abrechnungsart
BEB '97
BEMA
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen
GOZ
Privat abrechnen
Abrechnungsbereiche
BEB '97
BEL II
BEMA
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen
GOZ
Privat abrechnen
Hinweise zur Abrechnung

Versorgungsform:

   Gleichartige Versorgung

löst folgenden Festzuschuss aus:

  1x 6.3


Geschiebe an Herausnehmbaren ZE stellen keine Bema-Leistung dar. Das Wiederherstellen eines Geschiebes wird nach GOZ berechnet. Erfolgt eine intraorale Fixierung des Sekundärteils an der eingegliederten Prothese durch Kunststoffe, wird dies einer Abformung gleichgestellt.

Bei Reparaturen ist eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse in der Regel nicht notwendig, je nach Regelung der entsprechenden KZV, es sei denn es trifft die Härtefallregelung auf den Patienten zu.

Im Bemerkungsfeld wird die genaue Beschreibung der Leistungen zu notiert.

Berechnungsfähige Materialien
  • Material für Kunststoff für die Fixierung
  • Abformmaterial

         -ggf. Lot

         -ggf. Laserdraht

Berechnungsfähige Laborpositionen