Unterfütterung einer UK Aufbissschiene - GKV

Kategorie
Schienen
Fallbeschreibung / Dokumentation

Wiederherstellung bzw. Unterfütterung eines Aufbissbehelfs

01.02.: Pat. kommt mit seiner lockeren Schiene. Symptombezogene Untersuchung und Beratung. Aufgrund der Wirtschaftlichkeit wird die funktionsfähig mittels Unterfütterung wieder hergestellt, Unterfütterung erfolgt im Labor. / 2. Sitzung: Schiene wird wieder eingesetzt. Okklusion und Artikulation wird geprüft.

14.02.: Schienenkontrolle. Es muss etwas eingeschliffen werden.

20.02.: Eingehende Untersuchung und Schienenkontrolle. Schiene passt.

Behandlungsbereich / Versorgungsform
Schienen und Aufbissbehelfe
Abrechnungstabelle
Datum Zahn Geb.-Nr. Leistung Anz.
01.02. BEMA
Ä1

Beratung eines Kranken, auch fernmündlich

1
01.02. UK BEMA
K6

Wiederherstellung und/oder Unterfütterung eines Aufbissbehelfs

1
14.02. UK BEMA
K8

 Kontrollbehandlung mit Einschleifen des Aufbissbehelfs oder der Schienung (subtraktive Methode) 

1
20.02. BEMA
01

Eingehende Untersuchung 

1
20.02. UK BEMA
K7

Kontrollbehandlung, ggf. mit einfachen Korrekturen des Aufbissbehelfs oder der Fixierung

1
Zuzuordnende Gebührennummern
Abrechnungsart
BEL II
BEMA
Gesetzlich abrechnen
Abrechnungsbereiche
BEL II
BEMA
Gesetzlich abrechnen
Hinweise zur Abrechnung

Bestimmungen zu den Bema-Nrn. K1 bis K9

  • Leistungen nach den Nrn. K1 bis K4 sind nur dann abrechnungsfähig, wenn eine Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse vorliegt. Die Gesamtvertragspartner auf Landesebene können Abweichendes vereinbaren.
  • Leistungen nach den Nrn. K1 und K4 sind auch für die Parodontalbehandlung abrechnungsfähig.
  • Im zeitlichen Zusammenhang ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. K1 bis K3 abrechnungsfähig.
  • Je Sitzung ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. K6 bis K9 abrechnungsfähig.


Aufbissbehelfe aus Kunststoff können in der Regel wiederhergestellt werden.

Unterfütterungen können auch als „direkte“ Unterfütterungen im Mund des Patienten vorgenommen werden, das muss aber dokumentiert werden.


Sollte eine Teilunterfütterung gemacht werden so ist die BEL 808 0 zu berechnen.

Berechnungsfähige Materialien
  • Abformmaterial
Berechnungsfähige Gebührenpositionen