Verschiedene Arten der Schienenkontrollen - GKV

Kategorie
Schienen
Fallbeschreibung / Dokumentation

01.07: Schienenkontrolle

18.07.: Schienenkontrolle mit Einschleifen

01.08.: Schienenkontrolle mit Aufbau einer neuen adjustiven Oberfläche

15.08.: Abnahme einer semipermanenten Schienung 12-22

17.08.: Unterfütterung der Aufbissschiene

25.08.: Schienenkontrolle

Behandlungsbereich / Versorgungsform
Schienen und Aufbissbehelfe
Abrechnungstabelle
Datum Zahn Geb.-Nr. Leistung Anz.
01.07. UK BEMA
K7

Kontrollbehandlung, ggf. mit einfachen Korrekturen des Aufbissbehelfs oder der Fixierung 

1
18.07. UK BEMA
K8

Kontrollbehandlung mit Einschleifen des Aufbissbehelfs oder der Schienung (subtraktive Methode)

1
01.08. UK BEMA
K9

Kontrollbehandlung mit Aufbau einer neuen adjustierten Oberfläche (additive Methode).

1
15.08. 12-22 N/A

 Wiederanbringung einer gelösten Apparatur oder kleine Änderungen, teilweise Erneuerung von Schienen oder Stützapparaten.

1
17.08. UK BEMA
K6

Unterfütterung des Aufbissbehelfs

1
25.08. UK BEMA
K7

Kontrollbehandlung des Aufbissbehelfs

1
Zuzuordnende Gebührennummern
Abrechnungsart
BEL II
BEMA
Gesetzlich abrechnen
Abrechnungsbereiche
BEL II
BEMA
Gesetzlich abrechnen
Hinweise zur Abrechnung

Bestimmungen zu den Bema-Nrn. K1 bis K9:

  • Leistungen nach den Nrn. K1 bis K4 sind nur dann abrechnungsfähig, wenn eine Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse vorliegt. Die Gesamtvertragspartner auf Landesebene können Abweichendes vereinbaren.
  • Leistungen nach den Nrn. K1 und K4 sind auch für die Parodontalbehandlung abrechnungsfähig.
  • Im zeitlichen Zusammenhang ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. K1 bis K3 abrechnungsfähig.
  • Je Sitzung ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. K6 bis K9 abrechnungsfähig.
Berechnungsfähige Materialien
  • Kunststoff zum Aufbau der neuen adjustieren Oberfläche (Aufbissbehelf)
  • Unterfütterungsmaterial