Verschiedene Arten der Schienenkontrollen - GKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Schienen und Aufbissbehelfe

Abrechnungsbereiche

BEMA
BEL II
Gesetzlich abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

01.07: Schienenkontrolle

18.07.: Schienenkontrolle mit Einschleifen

01.08.: Schienenkontrolle mit Aufbau einer neuen adjustiven Oberfläche

15.08.: Abnahme einer semipermanenten Schienung 12-22

17.08.: Unterfütterung der Aufbissschiene

25.08.: Schienenkontrolle

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
01.07.UKBEMA
K7
Kontrollbehandlung, ggf. mit einfachen Korrekturen des Aufbissbehelfs oder der Fixierung 166
18.07.ukBEMA
K8
Kontrollbehandlung mit Einschleifen des Aufbissbehelfs oder der Schienung (subtraktive Methode)11212
01.08.UKBEMA
K9
Kontrollbehandlung mit Aufbau einer neuen adjustierten Oberfläche (additive Methode)13535
15.08.12-22GOÄ
2702
Wiederanbringung einer gelösten Apparatur oder kleine Änderungen, teilweise Erneuerung von Schienen oder Stützapparaten134.0034
17.08.UKBEMA
K6
Unterfütterung des Aufbissbehelfs13030
25.08.UKBEMA
K7
Kontrollbehandlung des Aufbissbehelfs166
Gesamt: 123

Berechnungsfähige Materialien

  • Kunststoff zum Aufbau der neuen adjustieren Oberfläche (Aufbissbehelf)
  • Unterfütterungsmaterial

Hinweise zur Abrechnung

Bestimmungen zu den Bema-Nrn. K1 bis K9

  • Leistungen nach den Nrn. K1 bis K4 sind nur dann abrechnungsfähig, wenn eine Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse vorliegt. Die Gesamtvertragspartner auf Landesebene können Abweichendes vereinbaren.
  • Leistungen nach den Nrn. K1 und K4 sind auch für die Parodontalbehandlung abrechnungsfähig.*
  • Im zeitlichen Zusammenhang ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. K1 bis K3 abrechnungsfähig.
  • Je Sitzung ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. K6 bis K9 abrechnungsfähig.