Fallbeschreibung / Dokumentation
01.07: Schienenkontrolle
18.07.: Schienenkontrolle mit Einschleifen
01.08.: Schienenkontrolle mit Aufbau einer neuen adjustiven Oberfläche
15.08.: Abnahme einer semipermanenten Schienung 12-22
17.08.: Unterfütterung der Aufbissschiene
25.08.: Schienenkontrolle
Behandlungsbereich / Versorgungsform
Abrechnungstabelle
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. |
01.07. | UK | BEMA K7 |
Kontrollbehandlung, ggf. mit einfachen Korrekturen des Aufbissbehelfs oder der Fixierung |
1 |
18.07. | UK | BEMA K8 |
Kontrollbehandlung mit Einschleifen des Aufbissbehelfs oder der Schienung (subtraktive Methode) |
1 |
01.08. | UK | BEMA K9 |
Kontrollbehandlung mit Aufbau einer neuen adjustierten Oberfläche (additive Methode). |
1 |
15.08. | 12-22 | N/A | Wiederanbringung einer gelösten Apparatur oder kleine Änderungen, teilweise Erneuerung von Schienen oder Stützapparaten. |
1 |
17.08. | UK | BEMA K6 |
Unterfütterung des Aufbissbehelfs |
1 |
25.08. | UK | BEMA K7 |
Kontrollbehandlung des Aufbissbehelfs |
1 |
Zuzuordnende Gebührennummern
Abrechnungsart
Abrechnungsbereiche
Hinweise zur Abrechnung
Bestimmungen zu den Bema-Nrn. K1 bis K9:
- Leistungen nach den Nrn. K1 bis K4 sind nur dann abrechnungsfähig, wenn eine Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse vorliegt. Die Gesamtvertragspartner auf Landesebene können Abweichendes vereinbaren.
- Leistungen nach den Nrn. K1 und K4 sind auch für die Parodontalbehandlung abrechnungsfähig.
- Im zeitlichen Zusammenhang ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. K1 bis K3 abrechnungsfähig.
- Je Sitzung ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. K6 bis K9 abrechnungsfähig.
Berechnungsfähige Materialien
- Kunststoff zum Aufbau der neuen adjustieren Oberfläche (Aufbissbehelf)
- Unterfütterungsmaterial