Behandlungsbereich/ Versorgungsform
Schienen und Aufbissbehelfe
Abrechnungsbereiche
BEMA
BEL II
Gesetzlich abrechnen
Fallbeschreibung/ Dokumentation
01.07: Schienenkontrolle
18.07.: Schienenkontrolle mit Einschleifen
01.08.: Schienenkontrolle mit Aufbau einer neuen adjustiven Oberfläche
15.08.: Abnahme einer semipermanenten Schienung 12-22
17.08.: Unterfütterung der Aufbissschiene
25.08.: Schienenkontrolle
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. | Faktor | Betrag |
01.07. | UK | BEMA K7 | Kontrollbehandlung, ggf. mit einfachen Korrekturen des Aufbissbehelfs oder der Fixierung | 1 | 6 | 6€ |
18.07. | uk | BEMA K8 | Kontrollbehandlung mit Einschleifen des Aufbissbehelfs oder der Schienung (subtraktive Methode) | 1 | 12 | 12€ |
01.08. | UK | BEMA K9 | Kontrollbehandlung mit Aufbau einer neuen adjustierten Oberfläche (additive Methode) | 1 | 35 | 35€ |
15.08. | 12-22 | GOÄ 2702 | Wiederanbringung einer gelösten Apparatur oder kleine Änderungen, teilweise Erneuerung von Schienen oder Stützapparaten | 1 | 34.00 | 34€ |
17.08. | UK | BEMA K6 | Unterfütterung des Aufbissbehelfs | 1 | 30 | 30€ |
25.08. | UK | BEMA K7 | Kontrollbehandlung des Aufbissbehelfs | 1 | 6 | 6€ |
Gesamt: 123€
Berechnungsfähige Materialien
- Kunststoff zum Aufbau der neuen adjustieren Oberfläche (Aufbissbehelf)
- Unterfütterungsmaterial
Hinweise zur Abrechnung
Bestimmungen zu den Bema-Nrn. K1 bis K9
- Leistungen nach den Nrn. K1 bis K4 sind nur dann abrechnungsfähig, wenn eine Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse vorliegt. Die Gesamtvertragspartner auf Landesebene können Abweichendes vereinbaren.
- Leistungen nach den Nrn. K1 und K4 sind auch für die Parodontalbehandlung abrechnungsfähig.*
- Im zeitlichen Zusammenhang ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. K1 bis K3 abrechnungsfähig.
- Je Sitzung ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. K6 bis K9 abrechnungsfähig.