Wiederbefestigung eine Sekundärteleskopkrone an Metallbasis und neue vestibuläre Komposit-Verblendung 34 - GKV

Kategorie
Zahnersatz
Fallbeschreibung / Dokumentation

Wiederbefestigung eine Sekundärteleskopkrone an Metallbasis nach Prothesenbruch und am Zahn 34 neue vestibuläre Komposit-Verblendung; mit Abformung

Behandlungsbereich / Versorgungsform
Zahnersatz/Regelversorgung
Abrechnungstabelle
Datum Zahn Geb.-Nr. Leistung Anz.
03.08. UK BEMA
100b(i)

Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese größeren Umfanges (mit Abformung)

1
03.08. 34 BEMA
24b(i)

Erneuerung oderWiederherstellung einer Facette, einer Verblendschale oder dergleichen

1
Zuzuordnende Gebührennummern
Abrechnungsart
BEL II
BEMA
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen
Abrechnungsbereiche
BEL II
BEMA
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen
Hinweise zur Abrechnung

Versorgungsform:

   Regelversorgung

Löst Festzuschuss aus:

   1 x 6.3
   1x 6.9


Die Abrechnung der Nr. 802 7 BEL II setzt voraus, dass ein Kunststoffsattel zum Zweck der Metallverbindung entfernt und wiederbefestigt werden muss.
Nr. 134 9 BEL II umfasst das Einarbeiten des Sekundärteils einer teleskopierenden Krone einschließlich Lötungen(en) oder Verbindung(en), daher ist Nr.
807 0 BEL II nicht zusätzlich abrechnungsfähig.

Berechnungsfähige Materialien

Abformmaterialien, die Fixierung des Sekundärteils an der Prothese durch Kunststoffe wird einer Abformung gleichgestellt. Die Kosten für das temporäre Befestigungsmaterial sind als „Abformmaterial“ abrechnungsfähig.

Berechnungsfähige Laborpositionen