Fallbeschreibung / Dokumentation
Wiederherstellung eines Aufbissbehelfs
01.02.: Pat. kommt mit seiner gebrochenen Schiene. Symptombezogene Untersuchung und Beratung. Da diese noch neu ist und eigentlich noch funktionsfähig, wird diese im Labor repariert.
14.02.: Schienenkontrolle. Es muss etwas eingeschliffen werden.
20.02.: Eingehende Untersuchung und Schienenkontrolle. Schiene passt.
Behandlungsbereich / Versorgungsform
Schienen und Aufbissbehelfe
Abrechnungstabelle
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. |
01.02. | BEMA Ä1 |
Beratung eines Kranken, auch fernmündlich |
1 | |
01.02. | UK | BEMA K6 |
Wiederherstellung und/oder Unterfütterung eines Aufbissbehelfs |
1 |
14.02. | UK | BEMA K8 |
Kontrollbehandlung mit Einschleifen des Aufbissbehelfs oder der Schienung (subtraktive Methode) |
1 |
20.02. | BEMA 01 |
Eingehende Untersuchung |
1 | |
20.02. | UK | BEMA K7 |
Kontrollbehandlung |
1 |
Zuzuordnende Gebührennummern
Abrechnungsart
BEL II
BEMA
Gesetzlich abrechnen
Abrechnungsbereiche
BEL II
BEMA
Gesetzlich abrechnen
Hinweise zur Abrechnung
Bestimmungen zu den Bema-Nrn. K1 bis K9
- Leistungen nach den Nrn. K1 bis K4 sind nur dann abrechnungsfähig, wenn eine Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse vorliegt. Die Gesamtvertragspartner auf Landesebene können Abweichendes vereinbaren.
- Leistungen nach den Nrn. K1 und K4 sind auch für die Parodontalbehandlung abrechnungsfähig.
- Im zeitlichen Zusammenhang ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. K1 bis K3 abrechnungsfähig.
- Je Sitzung ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. K6 bis K9 abrechnungsfähig.
Aufbissbehelfe aus Kunststoff können in der Regel wiederhergestellt werden.
Berechnungsfähige Materialien
- Abformmaterial