002 2 Platzhalter in Abdruck einfügen

Kategorie
Teil 0 Arbeitsvorbereitung
Nummern
BEL-Nr.
002 2
Leistungsinhalt

Platzhalter - Konfektionsteil einfügen, um die exakte Mundsituation darzustellen

  • Einfügen eines Konfektionsteiles in den Abdruck
  • einschl. Lötung(en), Retention(en) oder Verbindung(en)

 

Beachte
  • Berechenbarkeit eingeschränkt
  • im Rahmen der Regelversorgung  für Kugelknopfanker auf Wurzelstiftkappen und konfektionierte Brückenteilungsgeschiebe
  • Berechenbarkeit eingeschränkt

    Hinweis:
     regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten

Dokumentation Laborauftrag/Kartei
  • Art, Anzahl  und  Hersteller der Konfektionsteile
  • Region / Bereich der Konfektionsteile
  • Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
  •  Die L-Nr. 002 2 ist je Konfektionsteil abrechenbar.
  • Nur abrechenbar bei Neuanfertigung oder Wiederherstellung eines kombinierten Zahnersatzes, sowie bei einer geteilten Brücke, wenn das Primärteil im Mund vorhanden ist.
  • Als Platzhalter ist das Konfektionsteil gesondert abrechenbar; für das ggf. erforderliche Herstellen und Anbringen einer Retention an das Konfektionsteil ist die L-Nr. 803 0 abrechenbar.
Verbrauchsmaterial

• Platzhalter als Konfektionsteil

Hinweis:
• regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten

Kommentare und Hinweise
Kommentartext
  • Nur abrechenbar bei Neuanfertigung oder Wiederherstellung kombinierten Zahnersatzes, wenn das Primärteil im Mund vorhanden ist (z. B. Teleskoparbeiten).
  • abrechenbar bei Neuanfertigung oder Wiederherstellung von kombiniertem ZE sowie bei einer geteilten Brücke, wenn das Primärteil (noch) im Munde vorhanden ist
  • der Platzhalter ist neben dem Modell oder Sägemodell zusätzlich abrechenbar
  • als Platzhalter können Primärteile folgender Konfektionsteile in Frage kommen: Anker, Geschiebe, konfektionierte Stege, wenn die Bestandteile noch der vertragszahnärztlichen Versorgung zugeteilt sind
  • als Platzhalter ist das Konfektionsteil gesondert abrechenbar
  • für das ggf. erforderliche Herstellen und Anbringen einer Retention an das Konfektionsteil ist die BEL-Nr. 803 0 abrechenbar
Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Kommentartext

Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V

Erläuterung zum Leistungsinhalt

Einfügen eines Konfektionsteiles in den Abdruck


Erläuterungen zur Abrechnung


Die L-Nr. 002 2 ist je Konfektionsteil abrechenbar.

Nur abrechenbar bei Neuanfertigung oder Wiederherstellung eines kombinierten Zahnersatzes, sowie bei einer geteilten Brücke, wenn das Primärteil im Mund vorhanden ist.

Als Platzhalter ist das Konfektionsteil gesondert abrechenbar; für das ggf. erforderliche Herstellen und Anbringen einer Retention an das Konfektionsteil ist die L-Nr. 803 0 abrechenbar.

Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband und VDZI
zusätzlich berechnungsfähig
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen
Festzuschüsse, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können