021 4 Basis für Stützstiftregistrierung

Kategorie
Teil 0 Arbeitsvorbereitung
Nummern
BEL-Nr.
021 4
Leistungsinhalt

Basis aus Kunststoff für einen vollbezahnten, teilbezahnten oder zahnlosen Kiefer zur Aufnahme des Registrierbestecks für eine Stützstiftregistrierung.

Höchstpreis Fremdlabor
23.14€
Dokumentation Laborauftrag/Kartei

Anzahl der hergestellten Basis / Basen

Herstellungsort:

  • Eigenlabor (Name des ZT)
  • Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
  • Die L-Nr. 021 4 ist je Kiefer abrechenbar. Für das Anbringen des aus Registrierplatte und Registrierstift bestehenden Registrierbestecks auf die Basen nach L-Nr. 021 4 für Oberkiefer- und Unterkiefer ist die L-Nr. 023 0 einmal je vorbereitete Stützstiftregistrierung abrechenbar.
  • Neben der L-Nr. 021 4 ist die L-Nr. 022 0 nur einmal je vorbereitete Stützstiftregistrierung abrechenbar.
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Verbrauchsmaterial
  • Abdruckmaterial
Kommentare und Hinweise
Kommentartext

Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V

Erläuterung zum Leistungsinhalt

Basis aus Kunststoff für einen vollbezahnten, teilbezahnten oder zahnlosen Kiefer zur Aufnahme des Registrierbestecks für eine Stützstiftregistrierung.


Erläuterungen zur Abrechnung

Die L-Nr. 021 4 ist je Kiefer abrechenbar.

Für das Anbringen des aus Registrierplatte und Registrierstift bestehenden Registrierbestecks auf die Basen nach L-Nr. 021 4 für Oberkiefer- und Unterkiefer ist die L-Nr. 023 0 einmal je vorbereitete Stützstiftregistrierung abrechenbar.

Neben der L-Nr. 021 4 ist die L-Nr. 022 0 nur einmal je vorbereitete Stützstiftregistrierung abrechenbar.

Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband und VDZI
zusätzlich berechnungsfähig
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen
Festzuschüsse, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können