Leistungsinhalt
Basis aus Kunststoff für einen vollbezahnten, teilbezahnten oder zahnlosen Kiefer zur Aufnahme des Registrierbestecks für eine Stützstiftregistrierung.
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
Anzahl der hergestellten Basis / Basen
Herstellungsort:
• Eigenlabor (Name des ZT)
• Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
• Die L-Nr. 021 4 ist je Kiefer abrechenbar. Für das Anbringen des aus Registrierplatte und Registrierstift bestehenden Registrierbestecks auf die Basen nach L-Nr. 021 4 für Oberkiefer- und Unterkiefer ist die L-Nr. 023 0 einmal je vorbereitete Stützstiftregistrierung abrechenbar.
• Neben der L-Nr. 021 4 ist die L-Nr. 022 0 nur einmal je vorbereitete Stützstiftregistrierung abrechenbar.
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Verbrauchsmaterial
Kommentare / Hinweise
Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Basis aus Kunststoff für einen vollbezahnten, teilbezahnten oder zahnlosen Kiefer zur Aufnahme des Registrierbestecks für eine Stützstiftregistrierung.
Erläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 021 4 ist je Kiefer abrechenbar.
Für das Anbringen des aus Registrierplatte und Registrierstift bestehenden Registrierbestecks auf die Basen nach L-Nr. 021 4 für Oberkiefer- und Unterkiefer ist die L-Nr. 023 0 einmal je vorbereitete Stützstiftregistrierung abrechenbar.
Neben der L-Nr. 021 4 ist die L-Nr. 022 0 nur einmal je vorbereitete Stützstiftregistrierung abrechenbar.