102 3 Flügel für Adhäsivbrücke, je Flügel

BEL-Nr.:
102 3

Leistungsinhalt

Gegossener Anker aus Metall für Klebebrücke, unverblendet

  • Pin setzen, je Segment, auch im Bereich des Kieferkammes und des an die Versorgung angrenzenden Zahnes
  • Sägeschnitt, Segment beschleifen und vorbereiten
  • Präparationsgrenze darstellen, ggf. ausblocken, versiegeln oder lackieren
  • Ggf.:
  • Einzelstumpf aus Superhartgips oder aus Kunststoff, Stumpf für reponierte Elemente einschließlich Reponieren.
  • Vorlötung, unterschiedliche Metalle.
  • Lötung, einfach.
  • Lötung, aufwändig bei Vorlötung oder besonderer Qualitätsanforderung.
  • Lötmodell

Dokumentation Laborauftrag/Kartei

• Anzahl der ausgegossenen Modelle

• Anzahl der angefertigten Flügel

• Angabe des Metalls / NEM Verabeitungsaufwand

Herstellungsort:

• Eigenlabor (Name des ZT)

• Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)

Abrechnungsbestimmungen

Die L-Nr. 155 0 ist für die Konditionierung eines Flügels zur Vorbereitung des adhäsiven Befestigens neben der L-Nr. 102 3 abrechenbar.

Beachte

• Die L-Nr. 155 0 ist für die Konditionierung eines Flügels zur Vorbereitung des adhäsiven Befestigens neben der L-Nr. 102 3 abrechenbar.

Verbrauchsmaterial

• Abdruckmaterial
• Biss Silikon
• prov. Krone

Kommentare / Hinweise

Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V

Erläuterung zum Leistungsinhalt
Gegossener Anker aus Metall für Klebebrücke,unverblendet.
Pin setzen, je Segment, auch im Bereich des Kieferkammes und des an die Versorgung angrenzenden Zahnes.
Sägeschnitt, Segment beschleifen und vorbereiten
Präparationsgrenze darstellen, ggf. ausblocken, versiegeln oder lackieren
Ggf. Einzelstumpf aus Superhartgips oder aus Kunststoff, Stumpf für reponierte Elemente einschließlich Reponieren.
Vorlötung, unterschiedliche Metalle.
Lötung, einfach.
Lötung, aufwändig bei Vorlötung oder besonderer Qualitätsanforderung.
Lötmodell.

 

Erläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 155 0 ist für die Konditionierung eines Flügels zur Vorbereitung des adhäsiven Befestigens neben der L-Nr. 102 3 abrechenbar.

 

 

Kommentarquelle:
GKV-Spitzenverband und VDZI