161 0 Zahnfleisch aus Kunststoff

BEL-Nr.:
161 0

Leistungsinhalt

Herstellen von Zahnfleischpartien aus Kunststoff zum Ausgleich von Alveolaratrophien, Kieferdefekten und Stellungsanomalien

Dokumentation Laborauftrag/Kartei

• Anzahl der Zahnfleischpartien aus Kunststoff

Herstellungsort:

• Eigenlabor (Name des ZT)

• Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)

Abrechnungsbestimmungen

• Die L-Nr. 161 0 ist einmal je Zahn abrechenbar.

Kommentare / Hinweise

  1. Zahnfleisch aus Kunststoff nach BEL-Nr. 161 0 wird an eine Verblendung aus Kunststoff, einen aus zahnfarbenen Kunststoff hergestellten Zahn oder an einen mit zahnfarbenem Kunststoff hinterlegten Zahn derart angebracht, dass die Länge, Form und Stellung einem natürlichen Gesamtbild entsprechen. Es kann sich dabei sowohl um Interdentalpapillen als auch um zervikale Zahnfleischanteile handeln.
Kommentarquelle:
VDZI

Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V

Erläuterung zum Leistungsinhalt
Herstellen von Zahnfleischpartien aus Kunststoff zum Ausgleich von Alveolaratrophien, Kieferdefekten und Stellungsanomalien.

 

Erläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 161 0 ist einmal je Zahn abrechenbar.

Kommentarquelle:
GKV-Spitzenverband und VDZI