161 0 Zahnfleisch aus Kunststoff

Kategorie
Teil 1 Festsitzender Zahnersatz
Nummern
BEL-Nr.
161 0
Leistungsinhalt

Herstellen von Zahnfleischpartien aus Kunststoff zum Ausgleich von Alveolaratrophien, Kieferdefekten und Stellungsanomalien

Dokumentation Laborauftrag/Kartei
  • Anzahl der Zahnfleischpartien aus Kunststoff

Herstellungsort:

  • Eigenlabor (Name des ZT)
  • Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
  • Die L-Nr. 161 0 ist einmal je Zahn abrechenbar.
Kommentare und Hinweise
Kommentartext
  1. Zahnfleisch aus Kunststoff nach BEL-Nr. 161 0 wird an eine Verblendung aus Kunststoff, einen aus zahnfarbenen Kunststoff hergestellten Zahn oder an einen mit zahnfarbenem Kunststoff hinterlegten Zahn derart angebracht, dass die Länge, Form und Stellung einem natürlichen Gesamtbild entsprechen. Es kann sich dabei sowohl um Interdentalpapillen als auch um zervikale Zahnfleischanteile handeln.
Kommentarquelle
VDZI
Kommentartext

Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V

Erläuterung zum Leistungsinhalt
Herstellen von Zahnfleischpartien aus Kunststoff zum Ausgleich von Alveolaratrophien, Kieferdefekten und Stellungsanomalien.


Erläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 161 0 ist einmal je Zahn abrechenbar.

Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband und VDZI
zusätzlich berechnungsfähig
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen
Festzuschüsse, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können