711 0 Abschirmelement

Kategorie
Teil 7 Kieferorthopädie
Nummern
BEL-Nr.
711 0
Leistungsinhalt

Herstellung eines Abschirmelementes (bsp. Zungengitter, Kunststoffpelotte , Kunststoffschild)

Beachte
  • Leistung ist nur in Verbindung mit KFO berechenbar
  • an Einzelkiefergeräten max. 2x berechenbar
  • an FKO Geräte , die 2 Kiefer umfassen, bis zu 4 x berechenbar = 2 x je Kiefer

 

Hinweis:

  •  regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten. 
Höchstpreis Fremdlabor
19.49€
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
  • Art des Elements, Region
  • Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
  • je Frontzahngebiet oder Kieferhälfte berechenbar
Verbrauchsmaterial
  • bei Verwendung von Weich- oder Sonderkunststoff ist das Material gesondert berechenbar

 

Hinweis:

  • regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten. 
Kommentare und Hinweise
Kommentartext

Erläuterung zum Leistungsinhalt

Herstellung eines Abschirmelementes wie z. B.

  • Zungengitter
  • Kunststoffschild
  • Kunststoffpelotte


Erläuterungen zur Abrechnung

Die L-Nr. 711 0 ist einmal je Kieferhälfte oder Frontzahngebiet abrechenbar.

 

Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband und VDZI
zusätzlich berechnungsfähig
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen
Entspricht
BEB'97 Leistung
BEB Zahntechnik Leistung