Leistungsinhalt
Herstellung eines Abschirmelementes (bsp. Zungengitter, Kunststoffpelotte , Kunststoffschild)
Beachte
- Leistung ist nur in Verbindung mit KFO berechenbar
- an Einzelkiefergeräten max. 2x berechenbar
- an FKO Geräte , die 2 Kiefer umfassen, bis zu 4 x berechenbar = 2 x je Kiefer
Hinweis:
- regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten.
Höchstpreis Fremdlabor
19.49€
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
- Art des Elements, Region
- Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
- je Frontzahngebiet oder Kieferhälfte berechenbar
Verbrauchsmaterial
- bei Verwendung von Weich- oder Sonderkunststoff ist das Material gesondert berechenbar
Hinweis:
- regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten.
Kommentare und Hinweise
Kommentartext
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Herstellung eines Abschirmelementes wie z. B.
- Zungengitter
- Kunststoffschild
- Kunststoffpelotte
Erläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 711 0 ist einmal je Kieferhälfte oder Frontzahngebiet abrechenbar.
Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband und VDZI
zusätzlich berechnungsfähig
- und weitere Leistungen der Arbeitsvorbereitung
- zzgl. Materialkosten
- zzgl. Materialkosten
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen
Entspricht
BEB'97 Leistung
BEB Zahntechnik Leistung