BEL-Nr.:
711 0
Leistungsinhalt
Herstellung eines Abschirmelementes (bsp. Zungengitter, Kunststoffpelotte , Kunststoffschild)
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
• Art des Elements, Region
• Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
• je Frontzahngebiet oder Kieferhälfte berechenbar
Beachte
• Leistung ist nur in Verbindung mit KFO berechenbar
• an Einzelkiefergeräten max. 2x berechenbar
• an FKO Geräte , die 2 Kiefer umfassen, bis zu 4 x berechenbar = 2 x je Kiefer
Hinweis:
• regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten.
• an Einzelkiefergeräten max. 2x berechenbar
• an FKO Geräte , die 2 Kiefer umfassen, bis zu 4 x berechenbar = 2 x je Kiefer
Hinweis:
• regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten.
Verbrauchsmaterial
• bei Verwendung von Weich- oder Sonderkunststoff ist das Material gesondert berechenbar
Hinweis:
• regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten.
Hinweis:
• regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten.
Kommentare / Hinweise
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Herstellung eines Abschirmelementes wie z. B.
- Zungengitter
- Kunststoffschild
- Kunststoffpelotte
Erläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 711 0 ist einmal je Kieferhälfte oder Frontzahngebiet abrechenbar.
Kommentarquelle:
GKV-Spitzenverband und VDZI
zusätzlich berechnungsfähig
• und weitere Leistungen der Arbeitsvorbereitung
• zzgl. Materialkosten
• zzgl. Materialkosten