Leistungsinhalt
- Verarbeitung von Sonderkunststoff bei KFO Geräten
Beachte
- auf KFO Technik beschränkt
- kann nur bei vorliegender medizinischen Indiaktion, bspw. Materialunverträglichkeit, berechnet werden
nur bei Neaunfertigungen oder Reparaturen von KFO Geräten möglich für Positioner, Aufbisse, Abschirmelemente
Hinweis:
- regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten.
Höchstpreis Fremdlabor
21.78€
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
- Indikation für Verwendung des Sonderkunststoffes
- Kieferangabe , Art der Apparatur
- Art /Hersteller des Weichkunststoffes
- Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechenbar je
Abrechnungsbestimmungen
- nur bei zahnärztlichen Indikationsstellung abrechenbar
- einmal je Kiefer abrechenbar
- Material für Sonderkunststoff ist zusätzlch berechenbar
Verbrauchsmaterial
- Kunststoff
Kommentare und Hinweise
Kommentartext
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Verarbeitung von Sonderkunststoff bei der Herstellung oder Wiederherstellung eines KFO-Gerätes, FKO-Gerätes oder von Aufbissen und Abschirmelementen
Erläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 712 2 ist nur bei zahnärztlichen Indikationsstellung abrechenbar.
Die L-Nr. 712 2 ist für die Verarbeitung von Sonderkunststoff einmal je Kiefer abrechenbar.
Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband und VDZI
zusätzlich berechnungsfähig
- und weitere Leistungen der Arbeitsvorbereitung
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen
Entspricht
BEB'97 Leistung
BEB Zahntechnik Leistung