Leistungsinhalt
• Verarbeitung von Sonderkunststoff bei KFO Geräten
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
• Indikation für Verwendung des Sonderkunststoffes
• Kieferangabe , Art der Apparatur
• Art /Hersteller des Weichkunststoffes
• Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
• nur bei zahnärztlichen Indikationsstellung abrechenbar.
• einmal je Kiefer abrechenbar.
• Material für Sonderkunststoff ist zusätzlch berechenbar
Beachte
• kann nur bei vorliegender medizinischen Indiaktion, bspw. Materialunverträglichkeit, berechnet werden
• nur bei Neaunfertigungen oder Reparaturen von KFO Geräten möglich für Positioner, Aufbisse, Abschirmelemente
Hinweis:
• regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten.
Verbrauchsmaterial
Kommentare / Hinweise
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Verarbeitung von Sonderkunststoff bei der Herstellung oder Wiederherstellung eines KFO-Gerätes, FKO-Gerätes oder von Aufbissen und Abschirmelementen
Erläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 712 2 ist nur bei zahnärztlichen Indikationsstellung abrechenbar.
Die L-Nr. 712 2 ist für die Verarbeitung von Sonderkunststoff einmal je Kiefer abrechenbar.