Leistungsinhalt
- Mehrarmiges Halte- oder Abstützelement, gebogen
- Adams-, Pfeil-, Voß-, Crozatklammer
Beachte
- auf KFO Technik beschränkt
- je Elemenat
abrechenbar für:
- Adamsklammer
- einfache Pfeilklammer
- Voß-, Crozatklammer
Nicht benannte Halteelemente können unter der BEL-Nr. 380 0 Einfache gebogene Haltevorrichtung ZE berechnet werden.
Hinweis:
- regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten. Tropfen-, Ösen-, Dreiecksklammer
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
- Art der Apparatur, Region
- Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
Wird ein mehrarmiges Halte- oder Abstützelement hergestellt, welches nicht mit der Erläuterung zum Leistungsinhalt der L-Nr. 751 0 benannt ist, ist dieses nach der L-Nr. 381 0 abzurechnen.
Kommentare und Hinweise
Kommentartext
Erläuterung zum Leistungsinhalt
- Mehrarmiges Halteelement, gebogen (Adams-, Pfeil-, Voß-, Crozatklammer)
Erläuterungen zur Abrechnung
- Wird ein mehrarmiges Halte- oder Abstützelement hergestellt, welches nicht mit der Erläuterung zum Leistungsinhalt der L-Nr. 751 0 benannt ist, ist dieses nach der L-Nr. 381 0 abzurechnen.
Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband und VDZI
Kommentartext
Gemeinsames Rundschreiben GKV-Spitzenverband, VDZI und KZBV vom 29. Februar 2016 zu Abrechnungsfragen im Rahmen der KFO-Behandlung:
Unter welcher L-Nr. wird im Bereich KFO eine gebogene Auflage abgerechnet?
- Die Auflage als gebogenes Abstützelement ist unter der L-Nr. 750 0 abzurechnen, da sie unter der L-Nr. 750 0 benannt ist. Nur Halte- oder Abstützelemente, die nicht in der Erläuterung zum Leistungsinhalt der L-Nrn. 750 0 und 751 0 benannt sind, können nach den L-Nrn. 380 0 oder 381 0 abgerechnet werden.
Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
zusätzlich berechnungsfähig
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen
Entspricht
BEB'97 Leistung
BEB Zahntechnik Leistung