Leistungsinhalt
- Mehrarmiges Halte- oder Abstützelement, gebogen
- Adams-, Pfeil-, Voß-, Crozatklammer
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
• Art der Apparatur, Region
• Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
Wird ein mehrarmiges Halte- oder Abstützelement hergestellt, welches nicht mit der Erläuterung zum Leistungsinhalt der L-Nr. 751 0 benannt ist, ist dieses nach der L-Nr. 381 0 abzurechnen.
Beachte
• je Elemenat
abrechenbar für:
• Adamsklammer
• einfache Pfeilklammer
• Voß-, Crozatklammer
Nicht benannte Halteelemente können unter der BEL-Nr. 380 0 Einfache gebogene Haltevorrichtung ZE berechnet werden.
Hinweis:
• regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten. Tropfen-, Ösen-, Dreiecksklammer
Kommentare / Hinweise
Erläuterung zum Leistungsinhalt
• Mehrarmiges Halteelement, gebogen (Adams-, Pfeil-, Voß-, Crozatklammer)
Erläuterungen zur Abrechnung
• Wird ein mehrarmiges Halte- oder Abstützelement hergestellt, welches nicht mit der Erläuterung zum Leistungsinhalt der L-Nr. 751 0 benannt ist, ist dieses nach der L-Nr. 381 0 abzurechnen.
Gemeinsames Rundschreiben GKV-Spitzenverband, VDZI und KZBV vom 29. Februar 2016 zu Abrechnungsfragen im Rahmen der KFO-Behandlung:
Unter welcher L-Nr. wird im Bereich KFO eine gebogene Auflage abgerechnet?
• Die Auflage als gebogenes Abstützelement ist unter der L-Nr. 750 0 abzurechnen, da sie unter der L-Nr. 750 0 benannt ist. Nur Halte- oder Abstützelemente, die nicht in der Erläuterung zum Leistungsinhalt der L-Nrn. 750 0 und 751 0 benannt sind, können nach den L-Nrn. 380 0 oder 381 0 abgerechnet werden.