103a Resektionsprothesen: Eingliedern einer temporären Verschlussprothese nach Resektion oder bei großen Defekten des Oberkiefers

BEMA Bewertungszahl:
160
BEMA Nr.:
103a
Behandlungsbereich:
Maßnahmen zur Weichteilstützung

Beschreibung

Resektionsprothesen: Eingliedern einer temporären Verschlussprothese nach Resektion oder bei großen Defekten des Oberkiefers

zu den Berwertungszahlen nach BEMA Nr. 96, gegebenfalls in Verbindung mit BEMA Nr. 98 oder nach 97, zusätzlich

Leistung

  • Eingliedern einer temporären Verschlussprothese
    • nach Resektion 
    • bei großen Defekten des Oberkiefers
  • Abformungen
  • Ermittlung der Bissverhältnisse
  • Einprobe
  • Einpassen bzw. Einfügen
  • Nachbehandlungen

Dokumentation

  • Anamnese, Befund, Diagnose
  • Beschreibung des Defektes
  • Angabe des Kiefers
  • Region des Defektes
  • Patienteninformation über Verhaltensmaßnahmen
Abrechenbar je:
Verschlussprothese

Abrechnungsbestimmungen

Die Leistungen nach den Nrn. 101 - 104 können nur im Zusammenhang mit Befunden nach den Klassen Nr. 3 und 4 der Festzuschuss-Richtlinien abgerechnet werden.*1

*1 Abweichend hiervon besteht zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der KZBV Konsens, das dies für eine Leistung der Bema-Nr. 104 nicht gilt, da z.B. bei einer Epithese der Ersatz von fehlenden Zähnen durch eine Prothese nicht immer erforderlich ist.

Zusatzleistung abrechenbar

- Material- und Laborkosten

Kommentare / Hinweise

Beschluss des Bewertungsausschusses

Die Leistungen nach den Bema-Positionen 101 (101a, 101b), 102, 103 (103a, 103b, 103c), 104 (104a, 104b) werden unter Zugrundelegung von Muster 3a und 3b (Behandlungsplan und Abrechnungsformular für Kieferbruch) mit dem Kons/Chir. Punktwert beantragt und abgerechnet.

Kommentarquelle:
Bewertungsausschuss für zhanärztliche Leistungen

Die Leistungen nach den Bema-Positionen 101 (a, b), 102, 103 (a, b, c), 104 (a, b) werden unter Zugrundelegung von Muster 3a und 3b (Behandlungsplan und Abrechnungsformular für Kieferbruch) beantragt und abgerechnet.

Beantragung
Bei der Beantragung ist der Heil- und Kostenplan für Zahnersatz untrennbar beizufügen, da die Leistungen 101 - 104 nur im Zusammenhang mit Befunden der Klassen 3 und 4 der Festzuschuss-Richtlinien erbracht werden können. Auf dem Heil- und Kostenplan soll im Feld Bemerkungen ein Hinweis auf Defektprothesen/Epithesen erfolgen.

Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss

HINWEIS: Die BEMA Nr. 103a ist neben der BEMA Nr. 103b auch mehrfach abrechnungsfähig

Gerichtsurteile

Beschlossen durch