BEMA Bewertungszahl:
16
BEMA Nr.:
124
Behandlungsbereich:
Kieferorthopädie
Beschreibung
Einschleifen von Milchzähnen bei Kreuz- oder Zwangsbiss, je Sitzung
Leistung
Förderung der normalen Gebissentwicklung durch geeignete Einschliefmaßnahmen im Milchgebiss bei vorliegendem Zwangs- oder Kreuzbiss maximal 1 x je Sitzung, unabhängig von der Anzahl der eingeschliffenen Zähne
Dokumentation
- Diagnose: Kreuzbiss, bzw. Zwangsbiss im Milchgebiss
- Angabe der Zähne, an denen Einschleifmaßnahmen erfolgten
Abrechenbar je:
je Sitzung
Abrechnungsbestimmungen
1. Neben Leistungen nach den Nrn. 119/120 ist eine Leistung nach Nr. 124 nicht abrechnungsfähig.
2. Eine Leistung nach Nr. 124 ist bis zu zweimal abrechnungsfähig.
Zusatzleistung nicht abrechenbar
- während laufender kieferorthopädischen Behandlung (119/120)
Kommentare / Hinweise
KZBV-Kommentar zu der Bema-Nr. 124
- Voraussetzung für die Abrechnungsfähigkeit dieser Leistung ist das Vorliegen eines Kreuz- oder Zwangsbisses. Die Nr. 124 kann nur bis zu zweimal abgerechnet werden.
- Neben den Nrn. 119/120 ist die Abrechnung der Nr. 124 ausgeschlossen.