5 Kieferorthopädische Behandlungsplanung

BEMA Bewertungszahl:
95
BEMA Nr.:
5
Behandlungsbereich:
Kieferorthopädie

Beschreibung

Kieferorthopädische Behandlungsplanung

Leistung

  • für die Erstellung eines kieferorthopädischen Behandlungsplanes bei vorliegender KIG-Einstufung in die Behandlungsbedarfsgrade 3, 4 oder 5

Dokumentation

  • Anamnese
  • Diagnose (OK,UK, Bisslage)
  • Therapie (OK,UK, Bisslage)
  • Epikrise
  • KIG-Indikation für die Leistung
  • Aufklärung des Patienten
Abrechenbar je:
Heil- und Kostenplan

Abrechnungsbestimmungen

  1. Entwicklung eines befundorientierten Therapiekonzepts sowie Aufklärung des Patienten und Dokumentation, einschließlich Erstellung eines Behandlungsplanes.
  2. Die Dokumentation ist dem Patienten anzubieten und auf Wunsch auszuhändigen.
  3. Eine Leistung nach Nr. 5 ist nicht abrechnungsfähig
    • bei Verlängerungsanträgen
    • bei Therapieänderungen und Ergänzungen zum Behandlungsplan
    • oder zur Retentionsplanung

Zusatzleistung abrechenbar

• bei vorliegender Indikation Röntgenaufnahmen nach Bema-Nrn. Ä 925, Ä 934a, Ä 935d, in gesonderten Ausnahmefällen auch Ä928

Kommentare / Hinweise

Positivliste der kieferorthopädischen Leistungen

  1. Befundorientierte Therapieplanung gemäß § 12 SGB V.
  2. Die wirtschaftlichste Variante ist festzuhalten.
  3. Alternativplanungen außerhalb der vertraglichen Behandlung sind privat zu vereinbaren.
Kommentarquelle:
KZBV

§ 1 Antrags- und Genehmigungsverfahren

  • (1) 1Vor Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung oder bei einer Therapieänderung stellt der Vertragszahnarzt persönlich und eigenverantwortlich einen Behandlungsplan (Vordruck 4a der Anlage 14a zum BMV-Z) in zweifacher Ausfertigung auf und leitet beide Exemplare der Krankenkasse zu. 2Satz 1 gilt nicht für Leistungen nach den Nrn. 121 bis 125 von BEMA-Teil 3. 3Über das 16. Behandlungsvierteljahr hinausgehende, noch erforderliche Leistungen sind nach Maßgabe der Abrechnungsbestimmungen zu den Nrn. 119 und 120 von BEMA-Teil 3 schriftlich unter Verwendung des Verlängerungsantrages (Vordruck 4a der Anlage 14a zum BMV-Z) in zweifacher Ausfertigung zu beantragen.
Kommentarquelle:
KZBV

Gerichtsurteile

Beschlossen durch