61 Korrektur des Lippenbändchens bei einem echten Diastema mediale

Kategorie
Teil 1 Kons./Chir.
Nummern
BEMA Bewertungszahl
72
BEMA Nr.
61
Abkürzung
Dia
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Chirurgie
Beschreibung

Korrektur des Lippenbändchens bei echtem Diastema mediale

Leistung
  • Lösen des Lippenbändchens
  • Druchtrennen des knöchernen Septums
  • Verlegen und Fixieren des Lippenbändchens
  • Naht
  • primäre Wundversorgung
  • Patientenaufklärung
  • Einverständniserklärung des Patienten 
  • Genau Beschreibung der Maßnahmen
  • besondere Umstände während des Behandlungsablaufes
  • Patienteninformation über Verhaltensmaßregeln
  • Angabe Nahtmaterial
  • ggf. Anzahl der Nähte
Lippenbändchen
BEMA
Gesetzlich abrechnen

Eine Leistung nach Nr. 61 kann nur abgerechnet werden, wenn das Septum durchtrennt wird.

kieferorthopädische Leistungen (siehe BEMA-Teil 3 bzw. Gebührentarif D)

  • für das alleinige Durchtrennen des Lippen- oder Zungenbänedchens
  • für das beseitigen störender Schleimhautbänder 
Kommentartext
  1. Mit der geänderten Leistungsbeschreibung wird klargestellt, dass Korrekturen des Lippenbändchens bei echtem Diastema nur dann den Leistungsinhalt erfüllen, wenn das Septum durchtrennt wird
Kommentarquelle
KZBV
Kommentartext
  1. Die der Diastemaopreation ggf. nachfolgenden kieferorthopädischen Maßnahmen sind nach Bema Teil 3 gesondert abrechnungsfähig.
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss