3280 Verlegen des Lippenbändchen und Durchtrennen des Septums

Kategorie
D. Chirurgische Leistungen
Nummern
Gebührenziffer
3280
Punktzahl
270
Faktor
(1.0) 15.19 €
(2.3) 34.93 €
(3.5) 53.15 €
Behandlungsbereich
Chirurgie
Grundlegendes
Beschreibung

Lösen, Verlegen und Fixieren des Lippenbändchens und Durchtrennung des Septums bei echtem Diastema

Leistungsinhalt
  • Exzision des Lippenbändchens
  • Osteotomie am Alveolarseptum
  • Verlagerung des Lippenbändchens
  • Fixieren des Lippenbändchens in einer neuen, der Umschlagfalte genäherten Position
  • Naht
  • Patientenaufklärung
  • schriftliche Einverständniserklärung ( bei Minderjährigen das Einverständnis des/der Erziehungsberechtigten)
  • Zahnangabe, Bereich - Region
  • Anästhesie - Anzahl / Region  / verwendetes Anästhestetikum
  • genaue Beschreibung der Maßnahme
  • ggf. besondere Umstände während des Behandlungsablaufes
  • Verhaltensmaßnahmen nach chirg. Eingriff
  • verwendetes Material (Nahtmaterial etc.)
  • Chargenangabe der verwendeten chirurgischen MP
  1. Überdurchschnittlich schwierige und sehr zeitaufwändige notwendige Durchtrennung eines doppelt knöchernen und widerstandsfähigen Septums.
  2. Erheblich erhöhter Zeitaufwand und Schwierigkeit wegen sehr tiefer Septumsdurchdringung mit elastischen Strukturen, schwierige Darstellung des OP-Bezirks bei breitem Bandansatz.
  3. Besondere Schwierigkeit und stark erhöhter Zeitaufwand aufgrund sehr flacher vestibulärer Lippen-/Umschlagsfalte.
  4. Besondere Schwierigkeit und stark erhöhter Zeitaufwand aufgrund starker Blutungen und dadurch wiederholter Blutstillung.
  5. Erhöhte Schwierigkeit aufgrund besonders komplizierter Schnitttechnik.
  6. Erhöhte Schwierigkeit aufgrund besonders komplizierter Nahttechnik.
GOZ
Privat abrechnen
zusätzlich berechnungsfähig

Allgemeine Bestimmungen Teil D
3.Knochenersatzmaterialien sowie Materialien zur Förderung der Blutgerinnung oder der Geweberegeneration (z. B. Membranen) sowie zum Verschluss von oberflächlichen Blutungen bei hämorrhagischen Diathesen oder, wenn dies zum Schutz wichtiger anatomischer Strukturen (z. B. Nerven) erforderlich ist, sowie atraumatisches Nahtmaterial oder nur einmal verwendbare Explantationsfräsen, sind gesondert berechnungsfähig.

Kommentartext

Januar 2021

  1. Diese Nummer ist berechnungsfähig für die Operation eines echten Diastemas einschließlich einer lokalen Weichgewebsplastik und der primären Wundversorgung. Leistungsinhalt dieser Nummer ist neben dem Lösen und Verlegen des Lippenbändchens auch das Durchtrennen und ggf. Entfernen des bindegewebigen Septums.
  2. Die Entfernung störender Schleimhautbänder oder das einfache Durchtrennen des Lippenbändchens wird hingegen nach der Nummer 3210 berechnet.
  3. Zur Leistungsberechnung tritt der betreffende Zuschlag aus dem Abschnitt L hinzu.
  4. Bei dieser Leistung fällt zusätzlich der OP-Zuschlag nach der Nummer 0500 an, sofern es sich um die höchste zuschlagsfähige Leistung am Operationstag handelt und kein OP-Zuschlag aus der GOÄ zur Berechnung kommt.
Kommentarquelle
BZÄK