UP4 Nachadaption des Protrusionsgrads

Kategorie
Teil 2 KB
Nummern
BEMA Bewertungszahl
10
BEMA Nr.
UP4
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Schienen und Aufbissbehelfe
Beschreibung

Nachadaption des Protrusionsgrads

Leistung

Nachadaption des Protrusionsgrads

  • Bereich der Nachadaption
  • Welcher Protrusionsgrad
Unterkieferprotrusionsschiene
BEMA
Gesetzlich abrechnen
Kommentartext

UP4

Nachadaption des Protrusionsgrads

Die Leistung nach Nr. UP4 erfolgt in Abstimmung mit dem Vertragsarzt, der die Versorgung des Versicherten mit der Unterkieferprotrusionsschiene veranlasst hat.

Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
Kommentartext

BEMA-Nr. UP4:

Nachadaption des Protrusionsgrads

Im Anschluss an die Erstanpassung der Schiene wird deren Wirksamkeit im weiteren Therapieverlauf vonseiten der Vertragsärztin oder des Vertragsarztes überprüft, die/der die zahnärztliche Versorgung mit der Schiene veranlasst hat.

Erforderliche Nachadaptionen hinsichtlich der Einstellung des Protrusionsgrads werden von der Vertragszahnärztin oder dem Vertragszahnarzt vorgenommen. Hierfür werden 10 Punkte angesetzt.

Die Nachadaption kann auf Veranlassung der Vertragsärztin oder des Vertragsarztes erfolgen.

Des Weiteren kann eine Nachadaption des Protrusionsgrads aus zahnärztlicher Indikation erforderlich werden. Auch sie erfolgt in Abstimmung mit der Vertragsärztin oder dem Vertragsarzt.

Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
Abrechnungsbeispiele