Beschreibung
Nachadaption des Protrusionsgrads
Leistung
Dokumentation
- Bereich der Nachadaption
- Welcher Protrusionsgrad
Zusatzleistung nicht abrechenbar
Kommentare / Hinweise
UP4
Nachadaption des Protrusionsgrads
Die Leistung nach Nr. UP4 erfolgt in Abstimmung mit dem Vertragsarzt, der die Versorgung des Versicherten mit der Unterkieferprotrusionsschiene veranlasst hat.
BEMA-Nr. UP4:
Nachadaption des Protrusionsgrads
Im Anschluss an die Erstanpassung der Schiene wird deren Wirksamkeit im weiteren Therapieverlauf vonseiten der Vertragsärztin oder des Vertragsarztes überprüft, die/der die zahnärztliche Versorgung mit der Schiene veranlasst hat.
Erforderliche Nachadaptionen hinsichtlich der Einstellung des Protrusionsgrads werden von der Vertragszahnärztin oder dem Vertragszahnarzt vorgenommen. Hierfür werden 10 Punkte angesetzt.
Die Nachadaption kann auf Veranlassung der Vertragsärztin oder des Vertragsarztes erfolgen.
Des Weiteren kann eine Nachadaption des Protrusionsgrads aus zahnärztlicher Indikation erforderlich werden. Auch sie erfolgt in Abstimmung mit der Vertragsärztin oder dem Vertragsarzt.