2403 Exzision in oder unter (Schleim)Haut liegenden kleinen Geschwulst

GOÄ Kategorie
L. Chirurgie, Orthopädie
Nummern
Gebührenziffer
2403
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Chirurgie
Beschreibung

Exzision einer in oder unter der Haut oder Schleimhaut liegenden kleinen Geschwulst

Abrechnungsart
Gesetzlich abrechnen
GOÄ
Privat abrechnen
Nummern
BEMA Bewertungszahl
15
Abrechenbar je
Exzision
Abrechnungsbestimmungen
  • keine
  • Exzision einer in oder unter der Schleimhaut liegenden kleinen Geschwulst
  • Naht
  • primäre Wundversorgung
Kommentartext
  1. je therapeutische Exzision einer kleinen Geschwulst, z.B. Warze, Papillom etc.
  2. eine weitere Abrechnung der GOÄ Nr. 2403 ist möglich, wenn ein eigenständiger Zugang mit Durchtrennung der Haut bzw. Schleimhaut zur Entfernung einer weiteren kleinen Geschwulst durchgeführt werden muss.
  3. Zuschläge zu ambulanten vertragszahnärztlichen Operationsleistungen nach den Nrn. 440 bis 445 GOÄ gehören nicht zur vertragszahnärztlichen Leistung
  4. Der Begriff "klein" ist nicht anzuwenden bei Eingriffen am Kopf und an den Händen (vgl. Interpretationsausschuss zum EBM in DÄ 102, Heft 10 vom 11.03.2005)
  5. Für den Versand des entnommenen Materials können die Versandkosten berechnet werden.
Nummern
Punktzahl
133
Faktor
(1.0) 7.48 €
(2.3) 17.2 €
(3.5) 26.18 €
Abrechenbar je
Exzision
Abrechnungsbestimmungen
  • keine
  • Exzision einer Geschwulst
  • Naht
  • Wundversorgung
  • Wundverband
zusätzlich berechnungsfähig
Kommentartext
  1. je therapeutische Exzision einer kleinen Geschwulst, z.B. Warze, Papillom etc.
  2. eine weitere Abrechnung der GOÄ Nr. 2403 ist möglich, wenn ein eigenständiger Zugang mit Durchtrennung der Haut bzw. Schleimhaut zur Entfernung einer weiteren kleinen Geschwulst durchgeführt werden muss.
  3. Zuschläge zu ambulanten vertragszahnärztlichen Operationsleistungen nach den Nrn. 440 bis 445 GOÄ gehören nicht zur vertragszahnärztlichen Leistung
  4. Der Begriff "klein" ist nicht anzuwenden bei Eingriffen am Kopf und an den Händen (vgl. Interpretationsausschuss zum EBM in DÄ 102, Heft 10 vom 11.03.2005)
  5. Für den Versand des entnommenen Materials können die Versandkosten berechnet werden.
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss