GOÄ Kategorie
L. Chirurgie, Orthopädie
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Chirurgie
Beschreibung
Exzision einer in oder unter der Haut oder Schleimhaut liegenden kleinen Geschwulst
Abrechnungsart
Gesetzlich abrechnen
GOÄ
Privat abrechnen
Gesetzlich abrechnen
Abrechnungsbestimmungen
- keine
Leistungsinhalt
- Exzision einer in oder unter der Schleimhaut liegenden kleinen Geschwulst
- Naht
- primäre Wundversorgung
Berechnung daneben ausgeschlossen
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
- je therapeutische Exzision einer kleinen Geschwulst, z.B. Warze, Papillom etc.
- eine weitere Abrechnung der GOÄ Nr. 2403 ist möglich, wenn ein eigenständiger Zugang mit Durchtrennung der Haut bzw. Schleimhaut zur Entfernung einer weiteren kleinen Geschwulst durchgeführt werden muss.
- Zuschläge zu ambulanten vertragszahnärztlichen Operationsleistungen nach den Nrn. 440 bis 445 GOÄ gehören nicht zur vertragszahnärztlichen Leistung
- Der Begriff "klein" ist nicht anzuwenden bei Eingriffen am Kopf und an den Händen (vgl. Interpretationsausschuss zum EBM in DÄ 102, Heft 10 vom 11.03.2005)
- Für den Versand des entnommenen Materials können die Versandkosten berechnet werden.
Privat abrechnen
Abrechnungsbestimmungen
- keine
Leistungsinhalt
- Exzision einer Geschwulst
- Naht
- Wundversorgung
- Wundverband
zusätzlich berechnungsfähig
Berechnung daneben ausgeschlossen
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
- je therapeutische Exzision einer kleinen Geschwulst, z.B. Warze, Papillom etc.
- eine weitere Abrechnung der GOÄ Nr. 2403 ist möglich, wenn ein eigenständiger Zugang mit Durchtrennung der Haut bzw. Schleimhaut zur Entfernung einer weiteren kleinen Geschwulst durchgeführt werden muss.
- Zuschläge zu ambulanten vertragszahnärztlichen Operationsleistungen nach den Nrn. 440 bis 445 GOÄ gehören nicht zur vertragszahnärztlichen Leistung
- Der Begriff "klein" ist nicht anzuwenden bei Eingriffen am Kopf und an den Händen (vgl. Interpretationsausschuss zum EBM in DÄ 102, Heft 10 vom 11.03.2005)
- Für den Versand des entnommenen Materials können die Versandkosten berechnet werden.
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss