Gebührenziffer:
2685
Behandlungsbereich:
Chirurgie
Beschreibung
Reposition eines Zahnes
Gesetzlich abrechenbar
BEMA Bewertungszahl:
23
Abrechenbar je:
je Zahn
Leistungsinhalt
• Reposition des luxierten oder subluxierten Zahnes in sein Zahnfach
zusätzlich berechnungsfähig
Berechnung daneben ausgeschlossen
Kommentare / Hinweise
- abrechenbar je repositioniertem Zahn
- nicht abrechenbar sind Zuschläge zu ambulanten vertragszahnärztlichen Operationsleistungen nach den Nrn. 440 bis 445 GOÄ
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
Privat abrechnen
Punktzahl:
200
(1) 11,66 €
(2.3) 26,81 €
(3.5) 40,80 €
Abrechenbar je:
je Zahn