Grundlegendes
Behandlungsbereich
Chirurgie
Beschreibung
Reimplantation eines Zahnes, ggf. einschließlich einfacher Fixation an den benachbarten Zähnen
Leistung
- Reimplantation eines Zahnes
- Erstversorgung der Wunde
- ggf. Fixation an den benachbarten Zähnen
- ggf. einfache Schienung mittels Kunststoff
Dokumentation
- Patientenaufklärung, Einverständniserklärung des Patienten
- Zahnangabe
- besondere Umstände während des Behandlungsablaufes
- Patienteninformation über Verhaltensmaßregeln
Abrechenbar je
Abrechnungsart
BEMA
Gesetzlich abrechnen
Abrechnungsbestimmungen
keine
Zusatzleistungen abrechenbar
Zusatzleistungen nicht abrechenbar
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
- Die einfache Fixation des implantierten Zahnes ist mit der Gebühr abgegolten.
- Die Fixation mit Klebebracket und Teilbogen kann nach den Nrn. 126a und 127a abgerechnet werden.
- Fixationen mit Drahthäkchen, Drahtligaturen oder dergleichen können mit Nr. Ä2697 (EDV-Nr. 2697) abgerechnet werden.
- Kunststoffschienungen mit Hilfe der Säure-Ätz-Technik werden nach Nr. K4 über das Kieferbruchformular abgerechnet.
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
Kommentartext
- Transplantation eines Zahnes (außervertragliche Leistung)
- Transplantate (außervertragliche Leistung)
- Implantate (außervertragliche Leistung)
- transdentale Fixation (außervertragliche Leistung)
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss