55 Reimplantation eines Zahnes, ggf. einschließlich einfacher Fixation an den benachbarten Zähnen

Kategorie
Teil 1 Kons./Chir.
Nummern
BEMA Bewertungszahl
72
BEMA Nr.
55
Abkürzung
RI
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Chirurgie
Beschreibung

Reimplantation eines Zahnes, ggf. einschließlich einfacher Fixation an den benachbarten Zähnen

Leistung
  • Reimplantation eines Zahnes
  • Erstversorgung der Wunde
  • ggf. Fixation an den benachbarten Zähnen
  • ggf. einfache Schienung mittels Kunststoff
  • Patientenaufklärung, Einverständniserklärung des Patienten
  • Zahnangabe
  • besondere Umstände während des Behandlungsablaufes
  • Patienteninformation über Verhaltensmaßregeln
je Zahn
BEMA
Gesetzlich abrechnen

keine

Kommentartext
  1. Die einfache Fixation des implantierten Zahnes ist mit der Gebühr abgegolten.
  2. Die Fixation mit Klebebracket und Teilbogen kann nach den Nrn. 126a und 127a abgerechnet werden.
  3. Fixationen mit Drahthäkchen, Drahtligaturen oder dergleichen können mit Nr. Ä2697 (EDV-Nr. 2697) abgerechnet werden.
  4. Kunststoffschienungen mit Hilfe der Säure-Ätz-Technik werden nach Nr. K4 über das Kieferbruchformular abgerechnet.
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
Kommentartext
  1. Transplantation eines Zahnes (außervertragliche Leistung)
  2. Transplantate (außervertragliche Leistung)
  3. Implantate (außervertragliche Leistung)
  4. transdentale Fixation (außervertragliche Leistung)
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss