Ä48 Besuch eines Patienten auf einer Pflegestation

GOÄ Kategorie
B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Nummern
Gebührenziffer
Ä48
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Beratungen/Besuche/Konsilien
Beschreibung

Besuch eines Patienten auf einer Pflegestation (z.B. in Alten- oder Pflegeheimen) bei regelmäßiger Tätigkeit des Arztes auf der Pflegestation zu vorher vereinbarten Zeiten

Abrechnungsart
GOÄ
GOZ
Privat abrechnen
Nummern
Punktzahl
120
Faktor
(1.0) 6.75 €
(2.3) 15.52 €
(3.5) 23.62 €
Abrechenbar je
Besuch
Abrechnungsbestimmungen
  1. Die Leistung nach Nummer 48 ist neben den Leistungen nach den Nummern 1, 50, 51 und/oder 52 nicht berechnungsfähig.
  2. Ein Wegegeld nach § 8 GOZ, sowie ein Zuschlag nach GOÄ E sind zusätzlich berechenbar.
  • Routinebesuche (= regelmäßige Besuche zu zuvor vereinbarten Zeiten), auch bei Besuch mehrerer Patienten, einschließlich Beratungen nach GOÄ1
Kommentartext

Kommentar der hochfrequenten GOÄ-Leistungen bei der Rechnungserstellung in der Zahnarztpraxis Stand April 2018

  • Wegegeld oder Reiseentschädigung können gemäß § 8 GOZ berechnet werden. Zuschläge nach Abschnitt B II der GOÄ sind ggf. berechenbar.

 

Kommentarquelle
BZÄK