Gebührenziffer:
Ä48
Behandlungsbereich:
Beratungen/Besuche/Konsilien
Beschreibung
Besuch eines Patienten auf einer Pflegestation (z.B. in Alten- oder Pflege heimen) bei regelmäßiger Tätigkeit des Arztes auf der Pflegestation zu vorher vereinbarten Zeiten
Privat abrechnen
Punktzahl:
120
(1) 6,99 €
(2.3) 16,09 €
(3.5) 24,48 €
Abrechenbar je:
Besuch
Abrechnungsbestimmungen
- Die Leistung nach Nummer 48 ist neben den Leistungen nach den Nummern 1, 50, 51 und/oder 52 nicht berechnungsfähig.
- Ein Wegegeld nach § 8 GOZ, sowie ein Zuschlag nach GOÄ E sind zusätzlich berechenbar.
Leistungsinhalt
- Routinebesuche (= regelmäßige Besuche zu zuvor vereinbarten Zeiten), auch bei Besuch mehrerer Patienten, einschließlich Beratungen nach GOÄ1
zusätzlich berechnungsfähig
• Wegegeld/Reisentschädigung gem. § 8 GOZ
Berechnung daneben ausgeschlossen
Kommentare
Kommentar der hochfrequenten GOÄ-Leistungen bei der Rechnungserstellung in der Zahnarztpraxis Stand April 2018
- Wegegeld oder Reiseentschädigung können gemäß § 8 GOZ berechnet werden. Zuschläge nach Abschnitt B II der GOÄ sind ggf. berechenbar.
Kommentarquelle:
BZÄK
Gerichtsurteil
Beschlossen durch
Oberlandesgericht
Landesgericht
Sozialgericht: