Ä48 Besuch eines Patienten auf einer Pflegestation

Gebührenziffer:
Ä48
Behandlungsbereich:
Beratungen/Besuche/Konsilien

Beschreibung

Besuch eines Patienten auf einer Pflegestation (z.B. in Alten- oder Pflege heimen) bei regelmäßiger Tätigkeit des Arztes auf der Pflegestation zu vorher vereinbarten Zeiten

Privat abrechnen

Punktzahl:
120
(1) 6,99 (2.3) 16,09 (3.5) 24,48
Abrechenbar je:
Besuch

Abrechnungsbestimmungen

  1. Die Leistung nach Nummer 48 ist neben den Leistungen nach den Nummern 1, 50, 51 und/oder 52 nicht berechnungsfähig.
  2. Ein Wegegeld nach § 8 GOZ, sowie ein Zuschlag nach GOÄ E sind zusätzlich berechenbar.

Leistungsinhalt

  • Routinebesuche (= regelmäßige Besuche zu zuvor vereinbarten Zeiten), auch bei Besuch mehrerer Patienten, einschließlich Beratungen nach GOÄ1

Kommentare

Kommentar der hochfrequenten GOÄ-Leistungen bei der Rechnungserstellung in der Zahnarztpraxis Stand April 2018

  • Wegegeld oder Reiseentschädigung können gemäß § 8 GOZ berechnet werden. Zuschläge nach Abschnitt B II der GOÄ sind ggf. berechenbar.

 

Kommentarquelle:
BZÄK

Gerichtsurteil

Beschlossen durch

Oberlandesgericht

Landesgericht

Sozialgericht: 

Amtsgericht