Behandlungsbereich
Endodontie
Grundlegendes
Beschreibung
Elektrometrische Längenbestimmung eines Wurzelkanals
Dokumentation
- Verwendetes Messinstrument
- gemessene Länge pro Kanal
- Anzahl durchgeführter Längenbestimmungen pro Kanal
- Schwierigkeiten bei der Ausführung
Musterbeispiele für mögliche Begründungen
- Erheblich erhöhter Zeitaufwand aufgrund Mehrfachmessungen (vor, während, nach der Aufbereitung).
- Bes. Schwierigkeit und stark erhöhter Zeitaufwand wegen Aufbereitung unter laufender elektrometrischer Längenbestimmung.
- Aufgrund des extremen Nässens aus den Kanälen und der Pulpahyperämie erheblich erschwert, viele zeitaufwendige Mehrfachmessungen.
- Besondere Schwierigkeit und stark erhöhter Zeitaufwand bei der Durchführung wegen des Vorliegens von Dentikeln im endodontischen System.
- Erschwerte endometrische Messungen wegen starker Exsudation/Blutung im Kanalsystem nach Aufbereitung des Wurzelkanalsystems und Trockenlegung desselben.
- Erhebliche Schwierigkeit bei der Längenbestimmung, weil der hochgradig infizierte Kanal extrem nässte, so dass ein mehrfaches Messen erforderlich war
Abrechnungsbeispiele
Abrechnungsart
GOZ
Privat abrechnen
Abrechenbar je
Abrechnungsbestimmungen
- Die Leistung nach Nummer 2400 ist je Wurzelkanal höchstens zweimal je Sitzung berechnungsfähig.
Zusatzleistungen
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
Januar 2021
- Die Feststellung der Arbeitslänge für die Aufbereitung des Wurzelkanals mittels elektrometrischer Widerstandsmessung kann pro Kanal höchstens zweimal je Sitzung berechnet werden.
- In Folgesitzungen, z. B. im Zusammenhang mit medikamentösen Einlagen oder vor dem Füllen des Wurzel kanals, ist die Nummer 2400 erneut berechnungsfähig.
- Die elektrometrische Längenmessung kann sowohl im Zusammenhang mit einer maschinellen, drehmomentkontrollierten Aufbereitung als auch als Zwischenschritt bei der Handaufbereitung erfolgen.
- Die elektrometrische Längenmessung kann in derselben Sitzung auch neben Röntgenmessaufnahmen durchgeführt werden.
Kommentarquelle
BZÄK
Kommentartext
Schnittstellenkommentar BEMA-GOZ 01.06.2015
- Eine Leistung nach der Nr. 2400 GOZ ist mit Versicherten der GKV vereinbarungsfähig, da eine vergleichbare Leistung im Sachleistungskatalog der GKV nicht enthalten ist.
- Die Nr. 2400 GOZ ist im Rahmen der Wurzelkanalbehandlung zusätzlich zur vertragszahnärztlichen Leistung je Wurzelkanal vereinbarungsfähig.
Kommentarquelle
KZBV