5160 Adhäsivbrücke, Versorgung eines Lückengebisses nach der Nummer 5150, für jede weitere zu überbrückende Spanne

Punktzahl:
360
(1) 20,25 (2.3) 46,57 (3.5) 70,87
Gebührenziffer:
5060
Behandlungsbereich:
Zahnersatz

Beschreibung

Versorgung eines Lückengebisses nach GOZ-Nummer 5150, für jede weitere zu überbrückende Spanne

Leistungsinhalt

  • einfache Relationsbestimmung
  • Vorbereiten der Pfeilerzähne
  • Abformungen
  • Einproben
  • Einfügen
  • Nachkontrolle
  • Korrekturen

Dokumentation

  • Zahnangabe
  • Zahnfarbe
  • Abformmaterial
  • Bißnahme
  • Eventuelle Anproben
  • Art der Befestigung
  • Pflegehinweise
  • Eventuelle Korrekturen

Abrechenbar je

Je Brückenspanne

Kommentare / Hinweise

Januar 2021

Die Nummer 5160 kann nur in Verbindung mit der Nummer 5150 genutzt werden.
Sie wird berechnet, wenn eine zusammenhängende Adhäsivbrücke eine weitere Spanne überbrückt.
Die Leistung kann mehrfach anfallen.

 

Kommentarquelle:
BZÄK