Behandlungsbereich
Zahnersatz
Grundlegendes
Beschreibung
Versorgung eines Lückengebisses mit Hilfe einer durch Adhäsivtechnik befestigten Brücke, für die erste zu überbrückende Spanne.
Leistungsinhalt
- einfache Relationsbestimmung
- Vorbereitung der Pfeilerzähne
- Abformungen
- Einproben
- Eingliederung in Adhäsivtechnik
- Nachkontrolle
- Korrekturen
Dokumentation
- Zahnangabe
- Zahnfarbe
- Abformmaterial
- Bißnahme
- Eventuelle Anproben
- Art der Befestigung
- Pflegehinweise
- Eventuelle Korrekturen
Musterbeispiele für mögliche Begründungen
- Besondere Schwierigkeit und stark erhöhter Zeitaufwand wegen Lingual-/Palatinalstand.
- Besondere Schwierigkeit und stark erhöhter Zeitaufwand aufgrund erschwerten Ausgleichs der Mittellinie.
- Überdurchschnittlicher Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad aufgrund großer sagittaler Stufe.
- Besondere Schwierigkeit und stark erhöhter Zeitaufwand bei der Isolation und Trockenlegung aufgrund starker Salivation.
- Erheblich erschwerte Gestaltung der okklusalen Morphologie bei vorhandener Kiefergelenksproblematik.
- Erhöhte Schwierigkeit aufgrund komplizierter Präparationstechnik der Retentionsstellen.
Abrechnungsbeispiele
Abrechnungsart
GOZ
Privat abrechnen
Abrechenbar je
Zusatzleistungen
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
Januar 2021
- Die Adhäsivbrücke (z. B. Marylandbrücke) oder ein- oder mehrflügelige volkeramische Klebebrücke) stellt eine Form der Versorgung von Schaltlücken dar.
- Dabei handelt es sich in der Regel um eine minimalinvasive Überbrückung einer Einzelzahnlücke ohne Kronen- oder Teilkronenpräparation.
- Die Versorgung einer Schaltlücke kann auch mit einem Freiendbrückenglied mittels Verankerung an nur einem Pfeilerzahn erfolgen.
- Sofern ein Beschleifen kaufunktionstragender Zahnflächen zur Herstellung der Retention am Pfeilerzahn/-zähnen erforderlich wird, ist anstelle der Nummer 5150 die Nummer 5020 (Teilkrone) oder die Nummer 5010 (Inlay als Brückenanker) in Verbindung mit Nummer 5070 anzusetzen.
- Teilleistungen werden nach § 6 Abs. 1 und nicht nach der Nummer 5050 oder 5060 berechnet.
Kommentarquelle
BZÄK