K. Implantologische Leistungen

Allgemeine Bestimmungen

  1. Die primäre Wundversorgung (z. B. Reinigen der Wunde, Wundverschluss ohne zusätzliche Lappenbildung, ggf. einschließlich Fixieren eines plastischen Wundverbandes) ist Bestandteil der Leistungen nach Abschnitt K und nicht gesondert berechnungsfähig.
  2. Die bei den Leistungen nach Abschnitt K verwendeten Implantate, Implantatteile und nur einmal verwendbare Implantatfräsen sind gesondert berechnungsfähig.

    Knochenersatzmaterialien sowie Materialien zur Förderung der Blutgerinnung oder der Geweberegeneration (z. B. Membranen), zur Fixierung von Membranen, zum Verschluss von oberflächlichen Blutungen bei hämorrhagischen Diathesen oder, wenn dies zum Schutz wichtiger anatomischer Strukturen (z. B. Nerven) erforderlich ist, sowie atraumatisches Nahtmaterial oder nur einmal verwendbare Explantationsfräsen, sind gesondert berechnungsfähig.

9000 Implantatbezogene Analyse einschließlich Implantatauswahl

GOZ
Implantatbezogene Analyse und Vermessung des Alveolarfortsatzes, des Kieferkörpers und der angrenzenden knöchernen Strukturen sowie der Schleimhaut, einschließlich metrischer Auswertung von radiologischen Befundunterlagen, Modellen und Fotos zur Festlegung der Implantatposition, ggf. mit Hilfe einer individuellen Schablone zur Diagnostik, einschließlich Implantatauswahl, je Kiefer
Punktzahl:
884

9003 Verwenden einer Orientierungsschablone/Positionierungsschablone zur Implantation, je Kiefer

GOZ
Intraoperative Verwendung einer Schablone zur Insertion eines oder mehrerer Implantate, je Schablone
Punktzahl:
100

9005 Verwenden einer auf dreidimensionale Daten gestützten Navigationsschablone / chirurgische Führungsschablone zur Implantation

GOZ
Verwenden einer auf dreidimensionale Daten gestützten Navigationsschablone/chirurgischen Führungsschablone zur Implantation, ggf. einschließlich Fixierung
Punktzahl:
300

9010 Implantatinsertion, je Implantat

GOZ
Insertion eines enossalen Implantats
Punktzahl:
1545

9020 Insertion eines Implantates zum temporären Verbleib, auch orthodontisches Implantat

GOZ
Insertion eines Implantates zum temporären Verbleib, auch orthodontisches Implantat, je Implantat
Punktzahl:
515

9040 Freilegen eines Implantats, und Einfügen eines oder mehrerer Aufbauelemente bei einem zweiphasigen Implantatsystem

GOZ
Freilegen eines Implantats und Einfügen eines oder mehrerer Aufbauelemente (z.B. Gingivaformer) bei einem zweiphasigen Implantationssystem, je Implantat
Punktzahl:
626

9050 Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder mehrerer Aufbauelemente bei einem zweiphasigen Implantatsystem während der rekonstruktiven Phase

GOZ
Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder mehrerer Aufbauelemente bei einem zweiphasigen Implantatsystem während der rekonstruktiven Phase, je Implantat, je Sitzung (max. 3 x)
Punktzahl:
313

9060 Auswechseln von Aufbauelementen im Reparaturfall, 1x je Implantat und Sitzung

GOZ
Auswechseln von Aufbauelementen (Sekundärteilen) im Reparaturfall, je Implantat, je Sitzung
Punktzahl:
313

9090 Knochengewinnung, Knochenaufbereitung und - implantation, auch zur Weichteilunterfütterung

GOZ
Knochengewinnung (z. B. Knochenkollektor oder Knochenschaber) Knochenaufbereitung und Implantation, auch zur Weichteilunterfütterung
Punktzahl:
400

9110 Geschlossene Sinusbodenelevation vom Kieferkamm aus (interner Sinuslift)

GOZ
Geschlossene Sinusbodenelevation vom Kieferkamm aus (interner Sinuslift)
Punktzahl:
1500

9120 Sinusbodenelevation durch externe Knochenfensterung (externer Sinuslift), je Kieferhälfte

GOZ
Sinusbodenelevation durch externe Knochenfensterung (externer Sinuslift), je Kieferhälfte
Punktzahl:
3000

9130 Spaltung und Spreizung von Knochensegmenten, Bone Splitting

GOZ
Spaltung und Spreizung von Knochensegmenten (Bone Splitting), ggf. mit Auffüllung der Spalträume mittels Knochen oder Knochenersatzmaterial, ggf. einschließlich zusätzlicher Osteosynthesemaßnahmen, ggf. einschließlich Einbringung resorbierbarer oder nicht resorbierbarer Barrieren – einschließlich Fixierung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, oder Vertikale Distraktion des Alveolarfortsatzes, einschließlich Fixierung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
Punktzahl:
1540

9140 Intraorale Entnahme von Knochen außerhalb des Aufbaugebietes

GOZ
Intraorale Entnahme von Knochen außerhalb des Aufbaugebietes ggf. einschließlich Aufbereitung des Knochenmaterials und/oder der Aufnahmeregion einschließlich der notwendigen Versorgung der Entnahmestelle, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
Punktzahl:
650

9150 Fixation oder Stabilisierung des Augmentates durch Osteosynthesemaßnahmen

GOZ
Fixation oder Stabilisierung des Augmentates durch Osteosynthesemaßnahmen (z.B. Schrauben- oder Plattenosteosynthese oder Titannetze), zusätzlich zu der Leistung nach der GOZ-Nummer 9100, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
Punktzahl:
675

9160 Entfernung unter der Schleimhaut liegender Materialien (z. B. Barrieren –einschließlich Fixierung –, Osteosynthesematerial)

GOZ
Entfernen unter der Schleimhaut liegender Materialien (z. B. Barrieren - einschließlich Fixierung, Osteosynthesematerial), je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich



Punktzahl:
330

9170 Entfernung im Knochen liegender Materialien durch Osteotomie oder Entfernung eines subperiostalen Gerüstimplantats

GOZ
Entfernung im Knochen liegender Materialien durch Osteotomie (z. B. Osteosynthesematerial, Knochenschrauben) oder Entfernung eines subperiostalen Gerüstimplantats, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
Punktzahl:
500