9040 Freilegen eines Implantats, und Einfügen eines oder mehrerer Aufbauelemente bei einem zweiphasigen Implantatsystem

Kategorie
K. Implantologische Leistungen
Nummern
Gebührenziffer
9040
Punktzahl
626
Faktor
(1.0) 35.21 €
(2.3) 80.98 €
(3.5) 123.23 €
Behandlungsbereich
Implantologie
Grundlegendes
Beschreibung

Freilegen eines Implantats und Einfügen eines oder mehrerer Aufbauelemente (z.B. Gingivaformer) bei einem zweiphasigen Implantationssystem.

Leistungsinhalt
  • Ertasten des Implantats
  • Freilegen des Implantats
  • Einfügen von Sekundärteilen (z.B. Gingivaformer)
  • Erstversorgung der Wunde
  • Region
  • Art und Anzahl der Anästhesien
  • Art und Menge des verwendeten Anästhetikums
  • Freilegungs -Technik
  • verwendete Implantatmaterialien - Gingivaformer
  • Aufgetretene Schwierigkeiten und Besonderheiten
GOZ
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Implantat
zusätzlich berechnungsfähig

Allgemeine Bestimmungen Teil K

  1. Die primäre Wundversorgung (z. B. Reinigen der Wunde, Wundverschluss ohne zusätzliche Lappenbildung, ggf. einschließlich Fixieren eines plastischen Wundverbandes) ist Bestandteil der Leistungen nach Abschnitt K und nicht gesondert berechnungsfähig.
    Die bei den Leistungen nach Abschnitt K verwendeten Implantate, Implantatteile und nur einmal verwendbare Implantatfräsen sind gesondert berechnungsfähig.
  2. Knochenersatzmaterialien sowie Materialien zur Förderung der Blutgerinnung oder der Geweberegeneration (z. B. Membranen), zur Fixierung von Membranen, zum Verschluss von oberflächlichen Blutungen bei hämorrhagischen Diathesen oder zum Schutz wichtiger anatomischer Strukturen (z. B. Nerven) sowie atraumatisches Nahtmaterial oder nur einmal verwendbare Explantationsfräsen sind gesondert berechnungsfähig.
Kommentartext

Januar 2021

  1. Implantate werden nach ihrer knöchernen subgingivalen Einheilung in der zweiten Behandlungsphase für die prothetische Versorgung freigelegt.
  2. Dabei wird die Gingiva oberhalb des Implantatskopfes chirurgisch entfernt.
  3. Die Implantat-Verschlussschraube wird nach der Exzision der darüberliegenden Schleimhaut entfernt und in der Regel durch einen Gingivaformer o. Ä. ersetzt.
  4. Durch diese Maßnahme bildet sich um den Hals des freigelegten Implantats oder eines zusätzlichen Aufbauelements (Abutment) eine natürliche Gingivamanschette.
  5. Art und Anzahl dieser Aufbauelemente variieren zwischen den unterschiedlichen Implantatsystemen.
Kommentarquelle
BZÄK