Behandlungsbereich
Implantologie
Grundlegendes
Beschreibung
Auswechseln von Aufbauelementen (Sekundärteilen) im Reparaturfall.
Dokumentation
- Zahnangabe
- evtl. Anästhesien
- Entfernen von festsitzender Suprakonstruktion
- Auswechseln von Aufbauelementen - System
- Welche Reparaturmaßnahme ist erfolgt
- Wiedereinsetzen der Suprakonstruktion
- Welche Art der Befestigung
- Okklusions - Artikulationskontrolle
Abrechnungsart
GOZ
Privat abrechnen
Abrechenbar je
Abrechnungsbestimmungen
- Die Leistung nach Nummer 9060 ist für ein Implantat höchstens einmal je Sitzung berechnungsfähig.
Zusatzleistungen
Berechnung daneben ausgeschlossen
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
Januar 2021
- Aufbauelemente bzw. Sekundärteile auf Implantaten unterliegen Verschleißbelastungen, sodass ihr Austausch gegen neue Teile erforderlich werden kann.
- Zu den Sekundärteilen zählen auch Befestigungsschrauben. Das gilt sowohl für Abutmentverschraubungen als auch Koronalverschraubungen, sofern diese ausgetauscht werden.
- Dieser Wechselvorgang erfolgt unabhängig von der ursprünglichen prothetischen Implantatversorgung und dient im weitesten Sinne der Wiederherstellung der Funktion.
- Die Gebührennummer kann je Implantat berechnet werden.
- Diese Position bildet nicht das Entfernen eines intraimplantär frakturierten Aufbauelements ab. Bei dem extrem zeit- und materialaufwändigen Entfernen eines frakturierten Aufbauteilfragmentes aus dem Implantatinneren erfolgt die Berechnung zusätzlich nach § 6 Abs. 1 GOZ.
- Wiederbefestigung der Aufbauelemente zum Zweck der Reinigung nach rekonstruktiver Phase ist nicht beschrieben und daher analog zu berechnen.
Kommentarquelle
BZÄK