9060 Auswechseln von Aufbauelementen im Reparaturfall, 1x je Implantat und Sitzung

Kategorie
K. Implantologische Leistungen
Nummern
Gebührenziffer
9060
Punktzahl
313
Faktor
(1.0) 17.6 €
(2.3) 40.49 €
(3.5) 61.61 €
Behandlungsbereich
Implantologie
Grundlegendes
Beschreibung

Auswechseln von Aufbauelementen (Sekundärteilen) im Reparaturfall.

  • Zahnangabe
  • evtl. Anästhesien
  • Entfernen von festsitzender Suprakonstruktion
  • Auswechseln von Aufbauelementen - System
  • Welche Reparaturmaßnahme ist erfolgt
  • Wiedereinsetzen der Suprakonstruktion
  • Welche Art der Befestigung
  • Okklusions - Artikulationskontrolle
GOZ
Privat abrechnen
Implantat
je Sitzung
  • Die Leistung nach Nummer 9060 ist für ein Implantat höchstens einmal je Sitzung berechnungsfähig.
Kommentartext

Januar 2021

  1. Aufbauelemente bzw. Sekundärteile auf Implantaten unterliegen Verschleißbelastungen, sodass ihr Austausch gegen neue Teile erforderlich werden kann.
  2. Zu den Sekundärteilen zählen auch Befestigungsschrauben. Das gilt sowohl für Abutmentverschraubungen als auch Koronalverschraubungen, sofern diese ausgetauscht werden.
  3. Dieser Wechselvorgang erfolgt unabhängig von der ursprünglichen prothetischen Implantatversorgung und dient im weitesten Sinne der Wiederherstellung der Funktion.
  4. Die Gebührennummer kann je Implantat berechnet werden.
  5. Diese Position bildet nicht das Entfernen eines intraimplantär frakturierten Aufbauelements ab. Bei dem extrem zeit- und materialaufwändigen Entfernen eines frakturierten Aufbauteilfragmentes aus dem Implantatinneren erfolgt die Berechnung zusätzlich nach § 6 Abs. 1 GOZ.
  6. Wiederbefestigung der Aufbauelemente zum Zweck der Reinigung nach rekonstruktiver Phase ist nicht beschrieben und daher analog zu berechnen.
Kommentarquelle
BZÄK