Die Paragraphen in der GOZ bilden den Grundstein einer gebührenkonformen Abrechnung. Ein korrekter Ansatz der entsprechenden Gebühr, die richtige Gebührenbemessung und eine der Dokumentation entsprechende Liquidation ist nur in Kenntnis der GOZ Paragraphen möglich.
(1) Als Entschädigungen für Besuche erhält der Zahnarzt Wegegeld oder Reiseentschädigung; hierdurch sind Zeitversäumnisse und die durch den Besuch bedingten Mehrkosten abgegolten.
(2) Der Zahnarzt kann für jeden Besuch ein Wegegeld berechnen.
(1) Neben den für die einzelnen zahnärztlichen Leistungen vorgesehenen Gebühren können als Auslagen die dem Zahnarzt tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten für zahntechnische Leistungen berechnet werden, soweit diese Kosten nicht nach den Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses mit den