A. Allgemeine zahnärztliche Leistungen

Allgemeine Bestimmungen

  1. Eine Beratungsgebühr nach der Nummer 1 des Gebührenverzeichnisses für ärztliche Leistungen - Anlage zur Gebührenordnung für Ärzte in der am 01.01.2012 geltenden Fassung - darf im Behandlungsfall nur einmal zusammen mit einer Gebühr für eine Leistung nach diesem Gebührenverzeichnis und für eine Leistung aus den Abschnitten C bis O des Gebührenverzeichnisses für ärztliche Leistungen berechnet werden. Eine Beratungsgebühr nach der Nummer 3 des Gebührenverzeichnisses für ärztliche Leistungen ist nur berechnungsfähig als einzige Leistung oder im Zusammenhang mit einer Untersuchung nach der Nummer 0010 oder einer Untersuchung nach den Nummern 5 oder 6 des Gebührenverzeichnisses für ärztliche Leistungen. Andere weitere Leistungen dürfen neben der Leistung nach der Nummer 3 nicht berechnet werden. Als Behandlungsfall gilt für die Behandlung derselben Erkrankung der Zeitraum eines Monats nach der jeweils ersten Inanspruchnahme des Zahnarztes.
  2. Das bei Leistungen nach diesem Gebührenverzeichnis verwendete Abformungsmaterial ist gesondert berechnungsfähig.
  3. Material- und Laborkosten im Sinne dieses Gebührenverzeichnisses umfassen Praxiskosten nach § 4 Abs. 3 und Auslagen für zahntechnische Leistungen nach § 9 dieser Gebührenordnung.
0010 Eingehende Untersuchung
Nummern
Punktzahl
100
Faktor
(1.0) 5.62 €
(2.3) 12.94 €
(3.5) 19.68 €
Gebührenziffer
0010

Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen, einschließlich Erhebung des Parodontalbefundes sowie Aufzeichnung des Befundes

0030 Heil- und Kostenplan
Nummern
Punktzahl
200
Faktor
(1.0) 11.25 €
(2.3) 25.87 €
(3.5) 39.37 €
Gebührenziffer
0030

Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans nach Befundaufnahme und gegebenenfalls Auswertung von Modellen

0040 Heil- und Kostenplan; Kieferorthopädie/Funktionsanalyse
Nummern
Punktzahl
250
Faktor
(1.0) 14.06 €
(2.3) 32.34 €
(3.5) 49.21 €
Gebührenziffer
0040

Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans bei kieferorthopädischer Behandlung oder bei funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Maßnahmen nach Befundaufnahme und Ausarbeitung einer Behandlungsplanung.

0070 Vitalitätsprüfung
Nummern
Punktzahl
50
Faktor
(1.0) 2.81 €
(2.3) 6.47 €
(3.5) 9.84 €
Gebührenziffer
0070

Vitalitätsprüfung eines Zahnes oder mehrerer Zähne einschließlich Vergleichstest, je Sitzung