B. Prophylaktische Leistungen

Allgemeine Bestimmungen
Prophylaktische Leistungen nach Abschnitt B sind nur bei Einzelunterweisung (Individualprophylaxe) berechnungsfähig; bei Gruppenunterweisung (Gruppenprophylaxe) sind sie nicht berechnungsfähig.

1020 Lokale Fluoridierung, je Sitzung, 4 x im Jahr
Nummern
Punktzahl
50
Faktor
(1.0) 2.81 €
(2.3) 6.47 €
(3.5) 9.84 €
Gebührenziffer
1020

Lokale Fluoridierung zur Verbesserung der Zahnhartsubstanz, zur Kariesvorbeugung und -behandlung, mit Lack oder Gel, je Sitzung

1030 Medikamententrägerschiene, individuell, je Kiefer
Nummern
Punktzahl
90
Faktor
(1.0) 5.06 €
(2.3) 11.64 €
(3.5) 17.72 €
Gebührenziffer
1030

Lokale Anwendung von Medikamenten zur Kariesvorbeugung oder initialen -behandlung mit einer individuell gefertigten Schiene als Medikamententräger, je Kiefer

1040 Professionelle Zahnreinigung; je Zahn, je Implantat, je Brückenglied
Nummern
Punktzahl
28
Faktor
(1.0) 1.57 €
(2.3) 3.62 €
(3.5) 5.51 €
Gebührenziffer
1040

Die Leistung umfasst das Entfernen der supragingivalen/gingivalen Beläge auf Zahn- und Wurzeloberflächen einschließlich der Reinigung der Zahnzwischenräume, das Entfernen des Biofilms, die Oberflächenpolitur und geeignete Fluoridierungsmaßnahmen, je Zahn oder Implantat oder Brückenglied