7000 Eingliederung eines Aufbissbehelfes ohne adjustierte Oberfläche
GOZ
Eingliederung eines Aufbissbehelfs ohne adjustierte Oberfläche, je Kiefer
Punktzahl:
270
Allgemeine Bestimmungen
Endgültige Kronen, Brücken und Prothesen dürfen nicht als Aufbissbehelfe oder Schienen nach Abschnitt H berechnet werden.