BEMA Bewertungszahl:
57
BEMA Nr.:
98b(i)
Behandlungsbereich:
Zahnersatz
Beschreibung
Funktionsabformung mit individuellem Löffel, Oberkiefer
Leistung
- Funktionsabformung des Oberkiefers mit individuellem Löffel
- z. B. Extensionsabformung, Kompressionsabformung, Kauabformung, Schluckabformung, phonetischer Abformung oder auch Funktionsabdruck mit vorhandenen und entsprechend vorbereiteten Prothesen
Dokumentation
- Angabe des Kiefers/Bereich
- Praxiskosten, wie Abformmaterialien, Versandkosten und Laborkosten, sowohl des Fremd-, als auch des Eigenlabors
- Besonderheiten (z.B. hoher Gaumen, hoch ansetzende Bänder)
Abrechenbar je:
je Abformung
Abrechnungsbestimmungen
1. Leistungen nach Nr. 98 b sind bei zahnlosem Kiefer und bei stark reduziertem Restgebiss - in der Regel bis zu drei Zähnen - abrechnungsfähig.
2. Bei der Versorgung eines zahnlosen Kiefers durch eine implantatgetragene totale Prothese in den vom Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen festgelegten Ausnahmefällen gem. § 30 Abs. 1 Satz 5 SGB V sind die Nrn. 98 b und 98 c abrechnungsfähig und bei der Abrechnung als 98 b i und 98 c i zu kennzeichnen.
Zusatzleistung nicht abrechenbar
Kommentare / Hinweise
- Eine Abformung mittels eines Funktionsabdrucks ist angezeigt bei der Versorgung eines zahnlosen Kiefers mit einer Totalprothese oder bei der Versorgung eines stark reduzierten Restgebisses - in der Regel bis zu drei Zähne. In diesen Fällen ist eine funktionelle Randgestaltung notwendig.
- In Ausnahmefällen (Begründung z. B. bei ungünstiger Pfeilerverteilung mit Verlust der Stützzonen) ist die Abrechnung der Nr. 98b auch bei einem Restzahnbestand von mehr als drei Zähnen möglich.
- Zur Abrechnung der Bema-Nr. 98b/c muss auch die Herstellung des Funktionslöffels auf der Laborrechnung aufgeführt sein.
- Werden alte Prothesen als Funktionslöffel verwandt, sollte ein entsprechender Vermerk auf dem Heil- und Kostenplan angebracht werden (z. B. Funktionsabdruck mit alter Prothese).
- Wird bei der Herstellung einer Cover-Denture-Prothese auf Teleskopen oder Wurzelstiftkappen eine individuelle Abformung für den festsitzenden Teil notwendig und danach die funktionelle Abformung für den herausnehmbaren Teil, können Bema-Nrn. 98a und 98b/c nebeneinander abgerechnet werden.
- Neben Wiederherstellungsmaßnahmen nach Bema-Nrn. 100a, 100b, 100c, 100d, 100e und 100f kann ein individueller Löffel nach Bema-Nr. 98b/c nicht abgerechnet werden.
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss