PA Behandlung der Zähne 17,16,15, 24, 26, 33, 41-46 geschlossenes Vorgehen - GKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Parodontologie

Abrechnungsbereiche

BEMA
GOZ
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Fallbeschreibung/ Dokumentation

Systematische Parodontosebehandlung - nach RiLi vom 01.07.2021

Befunderhebung erfolgte bereits in der Vorherigen Sitzung. Es liegt die Genehmigung der Krankenkasse zur systematischen PA Behandlung vor.

01.08.: Die Aufklärung des Patienten über die bevorstehende Therapie und der Diagnose sowie der Therapiealternativen und Wechselwirkungen. Es erfolgt eine Mundhygieneaufklärung und -unterweisung.

25.08.: Pat. kommt zur systematischen PA Behandlung: Die Zähne 17,16,15 und 26 werden mittels Infiltrationsanästhesie betäubt. Am Kieferwinkel des 4. Quadranten erfolgt eine Leitungsanästhesie. Die Ausschaltung der Anastomosen im UK ist erforderlich. Am Zahn 33, 41 und 43 erfolgt vestibulär eine Anästhesie. An Zahn 24 erfolgt die Applikation von Oraquix. Durchführung der Parodontalbehandlung an den Zähnen 17,16,15,24,26,33,41-46

29.08.: Pat. kommt zur Nachkontrolle und Nachreinigung

TP                
R                
Bf   eeeeeee e ef
 18171615141312112122232425262728
 48474645444342413132333435363738
Bff      ee eeeef
R                
TP                

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
01.08.BEMA
ATG
Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch12828
01.08.BEMA
MHU
Patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung 14545
25.08.17,15BEMA
40
Infiltrationsanästhesie2816
25.08.26BEMA
40
Infiltrationsanästhesie188
25.08.46BEMA
41a
Leitungsanästhesie, intraoral11212
25.08.33, 41, 43BEMA
40
Infiltrationsanästhesie3824
25.08.24GOZ
0080
Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich1301.69
25.08.17,16,24,46,26BEMA
AITb
Antiinfektiöse Therapie, je behandeltem mehrwurzeligen Zahn526130
25.08.15,33,41-45BEMA
AITa
Antiifektiöse Therapie, je behandeltem einwurzeligen Zahn71498
29.08.17,16,15,24,26,33,41-46BEMA
111
Nachbehandlung im Rahmen der systematischen Behandlung von Parodontopathien11010
Gesamt: 372.69

Berechnungsfähige Materialien

Zahn 24 1x Applikation von Oraquix

Hinweise zur Abrechnung

Hinweise zur PA-Abrechnung:

Seit dem 01.07.2021 gibt es neue Richtlinien und neue Positionen für eine Parodontitisbehandlung. Die Befunderhebung wird nach der BEMA-Position 4 über den Parodontoseplan erhoben und beantragt. Neben der bereits vorher notwendigen Erhebungsdaten über die Sondierungstiefen sind auch die Sondierungsblutungen aufzunehmen. Zahnlockerungen und Furkationsbefall sind ebenfalls zu dokumentieren. Liegt die Sondierungstiefen an einem Zahn unter 4mm so ist dieser Zahn nicht über die AITa bzw. AITb abrechenbar und somit für den Antrag nicht mitzuzählen.

Das Behandlungsblatt 1 hat sich geändert dahingehend, dass für die Anamnese die Risikofaktoren Diabetes mellitus mit Angabe des HbA1c-Wertes sowie der Tabakkonsum einzutragen sind.

Neu ist die Einstufung des Pat. in drei Gradstufen die sich wie folgt aufteilen und das Weiterbehandlung beeinflussen. Nur einer der drei Gründe reicht, um den Pat. in die entsprechende Stufe einzuordnen. 

Grad A:

- Knochenabbau (%) / Alter < 0,25

- Nichtraucher

- kein Diabetiker

Grad B:

- Knochenabbau (%) / Alter < 1,0

- Raucher, < 10 Zigaretten / Tag

- Diabetiker HbA1c < 7,0 %

Grad C:

- Knochenabbau (%) / Alter > 1,0

- Raucher, > 10 Zigaretten / Tag

- Diabetiker HbA1c > 7,0%

 

Hinweise zur Abrechnung der ATG:

  • Das Parodontologische Aufklärungs- und Therapiegespräch umfasst die Information des Versicherten über den Befund und die Diagnose, die Erörterung von gegebenenfalls bestehenden Therapiealternativen und deren Bedeutung zur Ermöglichung einer gemeinsamen Entscheidungsfindung über die nachfol-gende Therapie einschließlich der Unterstützenden Parodontitistherapie, die Information über die Bedeutung von gesundheitsbewusstem Verhalten zur Reduktion exogener und endogener Risikofaktoren sowie die Information über Wechselwir-kungen mit anderen Erkrankungen.
  • Neben der Leistung nach Nr. ATG kann eine Leistung nach Nr. Ä1 in derselben Sitzung nicht abgerechnet werden.

 

Hinweise zur MHU:

1. Die Patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung erfolgt im zeitlichen Zusammenhang mit der Leistung nach BEMA Nr. AIT und umfasst folgende Leistungen: Mundhygieneaufklärung;

  • hierbei soll in Erfahrung gebracht werden, über welches Wissen zu parodontalen Erkrankungen der Versicherte verfügt, wie seine Zahnpflegegewohnheiten aussehen und welche langfristigen Ziele bezogen auf seine Mundgesundheit der Versicherte verfolgt:
    • Bestimmung des Entzündungszustands der Gingiva
    • Anfärben von Plaque Individuelle Mundhygieneinstruktion
    • Praktische Anleitung zur risikospezifischen Mundhygiene; hierbei sollten die individuell geeigneten Mundhygienehilfsmittel bestimmt und deren Anwendung praktisch geübt werden

2. Die Mundhygieneunterweisung soll in einer die jeweilige individuelle Versichertensituation berücksichtigenden Weise erfolgen.
3. Neben der Leistung nach Nr. MHU kann eine Leistung nach Nr. Ä1 in derselben Sitzung nicht abgerechnet werden.

 

Hinweise zur AITa und AITb:

  1. Gegenstand der antiinfektiösen Therapie ist die Entfernung aller supragingivalen und klinisch erreichbaren subgingivalen weichen und harten Beläge (Biofilm und Konkremente) bei Zahnfleischtaschen mit einer Sondierungstiefe von 4 mm oder mehr. Die Maßnahme erfolgt im Rahmen eines geschlossenen Vorgehens und sollte nach Möglichkeit innerhalb von vier Wochen abgeschlossen werden.
  2. Bei besonders schweren Formen der Parodontitis, die mit einem raschen Attachmentverlust einhergehen, kann im zeitlichen Zusammenhang mit der Antiinfektiösen Therapie die Verordnung systemisch wirkender Antibiotika angezeigt sein.
  3. Mit der Leistung nach Nr. AITa sind während oder unmittelbar danach erbrachte Leistungen nach den Nrn. 105, 107 und 107 a abgegolten.
  4. Die Gingivektomie oder Gingivoplastik sind mit der Nr. AITa abgegolten

 

Nach erfolgter PA Behandlung:

3 - 6 Monate nach der AITa/AITb : BEVa (Befundevaluation) welche eine erneute Messung darstellt und die Weiterbehandlung entscheidet. Sollte eine Chirurgischer Therapie erfolgerlich sein, so ist diese nach der BEVa zu beantragen

Sollte eine Chirurgische Therapie erfolgerlich sein so ist diese mit den Positionen CPTa bzw. CPTb abzurechnen und kann nur nach erfolgter BEVa mit einem sondierungswert über 6mm erfolgen. 3-6 Monate nach diese Behandlung erfolgt wieder eine Befundevaluation nach der BEVb

Sollte die BEVa werte zwischen 4 - 6 mm aufweisen, so kann die UPT über die KZV berechnet und durchgeführt werden:

Je nach Grad der PA sind unterschiedliche Zeiträume und Anzahl der Behandlungen pro Jahr über zwei Jahre zu beachten:

  • UPTa (Mundhygienekontrolle)
  • UPTb (Mundhygieneunterweisung)
  • UPTc (supragingivale und gingivale Reinigung aller Zähne von anhaftenden Biofilmen und Belägen) an den Zähnen nach AITa/AITb
  • UPTe/UPTf (Subgingivale Instumentierung) bei sondierungstiefen ab 4mm mit Sondierungsblutung oder sondierungstiefe ab 5mm

Nur bei Grad B und C:

  • UPTd (Messung von Sondierungsblutungen und Sonderungstiefen)
    • Grad B im Rahmen der 2. und 4. UPT
    • Grad C im Rahmen der 2., 3., 5., und 6. UPT.