Behandlungsbereich/ Versorgungsform
Abrechnungsbereiche
Fallbeschreibung/ Dokumentation
Systematische Parodontosebehandlung - nach RiLi vom 01.07.2021
Befunderhebung erfolgte bereits in der Vorherigen Sitzung. Es liegt die Genehmigung der Krankenkasse zur systematischen PA Behandlung vor.
01.08.: Die Aufklärung des Patienten über die bevorstehende Therapie und der Diagnose sowie der Therapiealternativen und Wechselwirkungen. Es erfolgt eine Mundhygieneaufklärung und -unterweisung.
25.08.: Pat. kommt zur systematischen PA Behandlung: Die Zähne 17,16,15 und 26 werden mittels Infiltrationsanästhesie betäubt. Am Kieferwinkel des 4. Quadranten erfolgt eine Leitungsanästhesie. Die Ausschaltung der Anastomosen im UK ist erforderlich. Am Zahn 33, 41 und 43 erfolgt vestibulär eine Anästhesie. An Zahn 24 erfolgt die Applikation von Oraquix. Durchführung der Parodontalbehandlung an den Zähnen 17,16,15,24,26,33,41-46
29.08.: Pat. kommt zur Nachkontrolle und Nachreinigung
TP | ||||||||||||||||
R | ||||||||||||||||
B | f | e | e | e | e | e | e | e | e | e | f | |||||
18 | 17 | 16 | 15 | 14 | 13 | 12 | 11 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | |
48 | 47 | 46 | 45 | 44 | 43 | 42 | 41 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 | 36 | 37 | 38 | |
B | f | f | e | e | e | e | e | e | f | |||||||
R | ||||||||||||||||
TP |
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. | Faktor | Betrag |
01.08. | BEMA ATG | Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch | 1 | 28 | 28€ | |
01.08. | BEMA MHU | Patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung | 1 | 45 | 45€ | |
25.08. | 17,15 | BEMA 40 | Infiltrationsanästhesie | 2 | 8 | 16€ |
25.08. | 26 | BEMA 40 | Infiltrationsanästhesie | 1 | 8 | 8€ |
25.08. | 46 | BEMA 41a | Leitungsanästhesie, intraoral | 1 | 12 | 12€ |
25.08. | 33, 41, 43 | BEMA 40 | Infiltrationsanästhesie | 3 | 8 | 24€ |
25.08. | 24 | GOZ 0080 | Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich | 1 | 30 | 1.69€ |
25.08. | 17,16,24,46,26 | BEMA AITb | Antiinfektiöse Therapie, je behandeltem mehrwurzeligen Zahn | 5 | 26 | 130€ |
25.08. | 15,33,41-45 | BEMA AITa | Antiifektiöse Therapie, je behandeltem einwurzeligen Zahn | 7 | 14 | 98€ |
29.08. | 17,16,15,24,26,33,41-46 | BEMA 111 | Nachbehandlung im Rahmen der systematischen Behandlung von Parodontopathien | 1 | 10 | 10€ |
Berechnungsfähige Materialien
Berechnungsfähige Gebührenpositionen
Hinweise zur Abrechnung
Hinweise zur PA-Abrechnung:
Seit dem 01.07.2021 gibt es neue Richtlinien und neue Positionen für eine Parodontitisbehandlung. Die Befunderhebung wird nach der BEMA-Position 4 über den Parodontoseplan erhoben und beantragt. Neben der bereits vorher notwendigen Erhebungsdaten über die Sondierungstiefen sind auch die Sondierungsblutungen aufzunehmen. Zahnlockerungen und Furkationsbefall sind ebenfalls zu dokumentieren. Liegt die Sondierungstiefen an einem Zahn unter 4mm so ist dieser Zahn nicht über die AITa bzw. AITb abrechenbar und somit für den Antrag nicht mitzuzählen.
Das Behandlungsblatt 1 hat sich geändert dahingehend, dass für die Anamnese die Risikofaktoren Diabetes mellitus mit Angabe des HbA1c-Wertes sowie der Tabakkonsum einzutragen sind.
Neu ist die Einstufung des Pat. in drei Gradstufen die sich wie folgt aufteilen und das Weiterbehandlung beeinflussen. Nur einer der drei Gründe reicht, um den Pat. in die entsprechende Stufe einzuordnen.
Grad A:
- Knochenabbau (%) / Alter < 0,25
- Nichtraucher
- kein Diabetiker
Grad B:
- Knochenabbau (%) / Alter < 1,0
- Raucher, < 10 Zigaretten / Tag
- Diabetiker HbA1c < 7,0 %
Grad C:
- Knochenabbau (%) / Alter > 1,0
- Raucher, > 10 Zigaretten / Tag
- Diabetiker HbA1c > 7,0%
Hinweise zur Abrechnung der ATG:
- Das Parodontologische Aufklärungs- und Therapiegespräch umfasst die Information des Versicherten über den Befund und die Diagnose, die Erörterung von gegebenenfalls bestehenden Therapiealternativen und deren Bedeutung zur Ermöglichung einer gemeinsamen Entscheidungsfindung über die nachfol-gende Therapie einschließlich der Unterstützenden Parodontitistherapie, die Information über die Bedeutung von gesundheitsbewusstem Verhalten zur Reduktion exogener und endogener Risikofaktoren sowie die Information über Wechselwir-kungen mit anderen Erkrankungen.
- Neben der Leistung nach Nr. ATG kann eine Leistung nach Nr. Ä1 in derselben Sitzung nicht abgerechnet werden.
Hinweise zur MHU:
1. Die Patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung erfolgt im zeitlichen Zusammenhang mit der Leistung nach BEMA Nr. AIT und umfasst folgende Leistungen: Mundhygieneaufklärung;
- hierbei soll in Erfahrung gebracht werden, über welches Wissen zu parodontalen Erkrankungen der Versicherte verfügt, wie seine Zahnpflegegewohnheiten aussehen und welche langfristigen Ziele bezogen auf seine Mundgesundheit der Versicherte verfolgt:
- Bestimmung des Entzündungszustands der Gingiva
- Anfärben von Plaque Individuelle Mundhygieneinstruktion
- Praktische Anleitung zur risikospezifischen Mundhygiene; hierbei sollten die individuell geeigneten Mundhygienehilfsmittel bestimmt und deren Anwendung praktisch geübt werden
2. Die Mundhygieneunterweisung soll in einer die jeweilige individuelle Versichertensituation berücksichtigenden Weise erfolgen.
3. Neben der Leistung nach Nr. MHU kann eine Leistung nach Nr. Ä1 in derselben Sitzung nicht abgerechnet werden.
Hinweise zur AITa und AITb:
- Gegenstand der antiinfektiösen Therapie ist die Entfernung aller supragingivalen und klinisch erreichbaren subgingivalen weichen und harten Beläge (Biofilm und Konkremente) bei Zahnfleischtaschen mit einer Sondierungstiefe von 4 mm oder mehr. Die Maßnahme erfolgt im Rahmen eines geschlossenen Vorgehens und sollte nach Möglichkeit innerhalb von vier Wochen abgeschlossen werden.
- Bei besonders schweren Formen der Parodontitis, die mit einem raschen Attachmentverlust einhergehen, kann im zeitlichen Zusammenhang mit der Antiinfektiösen Therapie die Verordnung systemisch wirkender Antibiotika angezeigt sein.
- Mit der Leistung nach Nr. AITa sind während oder unmittelbar danach erbrachte Leistungen nach den Nrn. 105, 107 und 107 a abgegolten.
- Die Gingivektomie oder Gingivoplastik sind mit der Nr. AITa abgegolten
Nach erfolgter PA Behandlung:
3 - 6 Monate nach der AITa/AITb : BEVa (Befundevaluation) welche eine erneute Messung darstellt und die Weiterbehandlung entscheidet. Sollte eine Chirurgischer Therapie erfolgerlich sein, so ist diese nach der BEVa zu beantragen
Sollte eine Chirurgische Therapie erfolgerlich sein so ist diese mit den Positionen CPTa bzw. CPTb abzurechnen und kann nur nach erfolgter BEVa mit einem sondierungswert über 6mm erfolgen. 3-6 Monate nach diese Behandlung erfolgt wieder eine Befundevaluation nach der BEVb
Sollte die BEVa werte zwischen 4 - 6 mm aufweisen, so kann die UPT über die KZV berechnet und durchgeführt werden:
Je nach Grad der PA sind unterschiedliche Zeiträume und Anzahl der Behandlungen pro Jahr über zwei Jahre zu beachten:
- UPTa (Mundhygienekontrolle)
- UPTb (Mundhygieneunterweisung)
- UPTc (supragingivale und gingivale Reinigung aller Zähne von anhaftenden Biofilmen und Belägen) an den Zähnen nach AITa/AITb
- UPTe/UPTf (Subgingivale Instumentierung) bei sondierungstiefen ab 4mm mit Sondierungsblutung oder sondierungstiefe ab 5mm
Nur bei Grad B und C:
- UPTd (Messung von Sondierungsblutungen und Sonderungstiefen)
- Grad B im Rahmen der 2. und 4. UPT
- Grad C im Rahmen der 2., 3., 5., und 6. UPT.