0080 Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

Punktzahl:
30
(1) 1,69 (2.3) 3,88 (3.5) 5,91
Gebührenziffer:
0080
Behandlungsbereich:
Allgemeine Leistungen

Beschreibung

Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich


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Leistungsinhalt

Berechnungsfähig für das Aufbringen von oberflächenbetäubenden Medikamenten als selbstständige Leistung, z.B.

  • zur Beseitigung des Würgereflexes bei Röntgenaufnahmen oder Abformungen
  • zum Vorbetäuben der Einstichstelle vor Infiltrations- und Leitungsanästhesien
  • auch die sogenannte „Druckanästhesie“ erfüllt den Leistungsinhalt der Nr. 0080.

Dokumentation

  • Zahnangabe/Bereich
  • Indikation
  • verwendetes Material

Musterbeispiele für mögliche Begründungen

  1. Erheblich erhöhte Schwierigkeit aufgrund von Schleimhautkeratinisierung: geringgradige Diffusionsgeschwindigkeit und lange Expositionsdauer.
  2. Erheblich erhöhter Zeitaufwand aufgrund großflächigen Applikations-Areals, welches Trockenlegung und lange Exposition verlangt.
  3. Erheblich erhöhter Zeitaufwand aufgrund eines ulceriertem Gebiet: lange Exposition nötig zur Erreichung der erforderlichen Anästhesie.
  4. Erheblich erhöhter Zeitaufwand aufgrund eines hochgradig entzündetem Gebiets: lange Dauer wegen hoher Resorptionsgeschwindigkeit.
  5. Erheblich erhöhter Zeitaufwand aufgrund eines erhöhtem Würgereiz: Reflexunterbindung durch Mehrfachanwendung

  6. Erheblich erhöhter Zeitaufwand aufgrund eines erhöhtem Speichelfluss: relative Trockenlegung zur Erreichung der erforderlichen Anästhesie.

Abrechenbar je

Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

Berechnung daneben ausgeschlossen

Anästhetikum

Kommentare / Hinweise

Januar 2021

  1. Das Aufbringen von Medikamenten in Form von Spray, Lösungen, Gelen o. Ä. zur „Intraoralen Oberflächenanästhesie“ ist als selbstständige Leistung (z. B. zum Ausschalten des Würgereflexes) oder als vorbereitende Maßnahme bei anderen Anästhesien (Infiltrations- oder Leitungsanästhesie) berechenbar.
  2. Auch spezielle elektrische Verfahren mittels Schwachstrom (TENS), thermische Verfahren (Kältespray) oder mechanische Verfahren zur Durchführung einer Anästhesie der Schleimhautoberfläche können eingesetzt werden.
  3. Die Gebühr ist je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich anzusetzen. Die Wiederholung einer Oberflächenanästhesie nach Wirkungsverlust löst erneut den Ansatz der Nummer 0080 aus.
  4. Nicht berechenbar ist die Leistung für eine extraorale Oberflächenbetäubung.
  5. Das verwendete Medikament kann in der Regel nicht separat berechnet werden.
Kommentarquelle:
BZÄK

Schnittstellen zwischen BEMA und GOZ Stand: 01.06.2015

Vereinbarung mit GKV-Versicherten
Eine Leistung nach der Nr. 0080 GOZ ist mit Versicherten der GKV vereinbarungsfähig.

Erläuterungen/Hinweise
Bei der Leistung nach der Nr. 0080 GOZ handelt es sich um eine eigenständige Leistung. Die Leistung ist vereinbarungsfähig, da die intraorale Oberflächenanästhesie seit dem 01.01.2004 keine Vertragsleistung mehr ist.

Kommentarquelle:
KZBV

Themenbereich Materialkosten

11. Mit den Gebühren der GOZ sind grundsätzlich gemäß § 4 Absatz 3 alle Auslagen abgegolten, soweit im Gebührenverzeichnis nichts anderes bestimmt ist. Darüber hinaus sind – bezugnehmend auf das BGH-Urteil vom 27. Mai 2004 (Az.: III ZR 264/03) – folgende Materialien zusätzlich berechnungsfähig:
• Oraqix® im Zusammenhang mit der Geb.-Nr. 0080

 

Stand Dezember 2020

Kommentarquelle:
Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen

Gerichtsurteile

Beschlossen durch