Ä161 Eröffnung eines oberflächlichen Abszesses

BEMA Bewertungszahl:
15
BEMA Nr.:
Ä161
Behandlungsbereich:
Chirurgie
Abkürzung:
Inz1

Beschreibung

Eröffnung eines oberflächlichen, unmittelbar unter der Haut oder Schleimhaut gelegenen Abszesses

Leistung

  • Eröffnung eines oberflächlichen direkt unter Haut oder Schleimhaut gelegenen Abszesses,
    • z. B. submuköser Abszess,
    • subperiostaler Abszess,
    • Wangenabszess
    • oder Kinnabszess
  • primäre Wundversorgung

Dokumentation

  • Patientenaufklärung, Einverständniserklärung des Patienten (bei Minderjährigen Einverständnis der Erziehungsberechtigten)
  • genaue Beschreibung der Maßnahmen
  • besondere Umstände während des Behandlungsablaufes
  • Patienteninformation über Verhaltensmaßregeln
Abrechenbar je:
Abszess

Abrechnungsbestimmungen

je Abszess oder Inzision

Kommentare / Hinweise

  1. Die Bema-Nr. Ä161 kann je eröffnetem Abszess berechnet werden.
  2. Das Einlegen eines Drains nach Inzision ist nicht gesondert berechnungsfähig.
  3. Der Drainwechsel wird nach Nr. 38 (N) abgerechnet.
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss

Gerichtsurteile

Beschlossen durch