GOÄ Kategorie
L. Chirurgie, Orthopädie
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Chirurgie
Beschreibung
Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses
Abrechnungsart
BEMA
Gesetzlich abrechnen
GOÄ
GOZ
Privat abrechnen
Gesetzlich abrechnen
- Region
- Anästhesie
- OP-Protokoll
- Wundversorgung
Leistungsinhalt
- Aufsuchen des Abszesses
- Eröffnung des Abzesses
- Spülungen
- Einlegen eines Drains
Privat abrechnen
Leistungsinhalt
- Aufsuchen des Abszesses
- Inzision des tiefliegenden Abszesses
- Spülungen
- Einlegen eines Drais
zusätzlich berechnungsfähig
Berechnung daneben ausgeschlossen
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
- Als tiefliegend ist ein Abszess dann anzusehen, wenn er nicht ohne weiteres von außen abgrenzbar ist und nur durch schichtweise Präparation erreicht werden kann.
- Ein tiefliegender Abszess ist es auch dann, wenn seine Eröffnung aufgrund der Nähe zu größeren oder wichtigen Gefäßen, Nerven oder Sehnen eine ganz besondere Umsicht bei der Operation erfordert.
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss