Aufbissbehelf mit adjustierter Oberfläche K1a - GKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Schienen und Aufbissbehelfe

Abrechnungsbereiche

BEMA
BEL II
Gesetzlich abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

Anfertigung eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche zur Unterbrechung der Okklusionskontakte z.B. bei Kiefergelenksstörungen, Myoarthropathien und/oder zur Behebung von Fehlgewohnheiten (Dysfunktionen)

01.07.: Beratung, Pat. braucht eine neue Schiene aufgrund seiner Myoarthropathie. Abformung für die Herstellung von Situationsmodellen, Planerstellung für Schiene.

18.07.: Schiene ist genehmigt. Herstellung der Schiene und Eingliederung. Handhabung erklärt.

22.07.: Eingehende Untersuchung, Schiene kontrolliert, diese ist noch etwas zu hoch, einschliefen der Schiene zur Funktionsverbesserung

29.07.: Schienenkontrolle. Diese passt gut.

14.08.: Schienenkontrolle. Schiene muss etwas angepasst werden, Aufbau der Schiene notwendig, gleich durchgeführt.

09.09.: Schienenkontrolle.

 

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
01.07.BEMA
Ä1
Beratung eines Kranken, auch fernmündlich199
01.07.BEMA
2
Schriftliche Niederlegung eines Heil-und Kostenplanes12020
01.07.BEMA
7b
Vorbereitende Maßnahmen - Abformung, Bissnahme für das Erstellen von Modellen des Ober- und Unterkiefers zur diagnostischen Auswertung und Planung sowie schriftliche Niederlegung 11919
18.07.UKBEMA
K1
Eingliederung der Knirscherschiene1106106
22.07.BEMA
01
Eingehende Untersuchung11818
22.07.BEMA
K8
Kontrollbehandlung mit Einschleifen des Aufbissbehelfs oder der Schienung (subtraktive Methode)11212
29.07.BEMA
K7
Kontrollbehandlung, ggf. mit einfachen Korrekturen166
14.08.BEMA
K9
Kontrollbehandlung mit Aufbau einer neuen adjustierten Oberfläche (additive Methode) 13535
09.09.BEMA
K7
Kontrollbehandlung166
Gesamt: 231

Berechnungsfähige Materialien

  • Abformmaterialien

 

  • Kunststoff zum Aufbau des Kaureliefs

 

Hinweise zur Abrechnung

Das Eingliedern eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche zur Unterbrechung der Okklusionskontakte kann angezeigt sein bei Kiefergelenksstörungen, Myoarthropathien und zur Behebung von Fehlgewohnheiten. Angezeigt sind nur 

  • individuell adjustierte Aufbissbehelfe
  • Miniplastschienen mit individuell geformtem Kunststoffrelief
  • Interzeptoren
  • Spezielle Aufbissschienen, die alle Okklusionsflächen bedecken (z. B. Michigan-Schienen)

Eine Leistung nach der Nr. K1 ist auch für die Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen abrechnungsfähig.

Das Eingliedern eines Daueraufbissbehelfs ist mit der Nr. K1 abgegolten.

  •  
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  • Bestimmungen zu den Bema-Nrn. K1 bis K9
    • Leistungen nach den Nrn. K1 bis K4 sind nur dann abrechnungsfähig, wenn eine Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse vorliegt. Die Gesamtvertragspartner auf Landesebene können Abweichendes vereinbaren.
    • Leistungen nach den Nrn. K1 und K4 sind auch für die Parodontalbehandlung abrechnungsfähig.*
    • Im zeitlichen Zusammenhang ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. K1 bis K3 abrechnungsfähig.
    • Je Sitzung ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. K6 bis K9 abrechnungsfähig.

 

Unterscheidung der KZBV bei a)

Das Eingliedern eines solchen Aufbissbehelfs kann angezeigt sein bei Kiefergelenksstörungen, Myoarthropathien und zur Behebung von Fehlgewohnheiten. Das Behandlungsziel einer okklusalen Adjustierung besteht darin, dass das geänderte Kontaktmuster über eine Änderung im neuromuskulären System zu einer Beseitigung von Schmerzen durch Fehlbelastungen führt.

Zu den Aufbissbehelfen mit adjustierter Oberfläche gehören nur:

  • individuell adjustierte Aufbissbehelfe,
  • Miniplastschienen mit individuell geformten Kunststoffrelief,
  • Interzeptoren,
  • spezielle Aufbissschienen, die alle Okklusionsflächen bedecken (z.B. Michigan-Schienen).

Andere Aufbissbehelfe können im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung nicht abgerechnet werden kann.